Bussenportal
Eine wichtige Aufgabe von uns ist es, durch Kontrollen im Strassenverkehr für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Hierbei stehen nicht nur die im Kanton Zug registrierten Fahrzeuge im Zentrum: Auch Tausende von Pendlern fahren täglich auf zwei oder vier Rädern in den Kanton Zug.
Rechtliche Grundlage
Ordnungsbussen können direkt durch die nach kantonalem Recht zuständige Polizei ausgestellt werden.
Übertretungsstrafgesetz
Bagatellübertretungen werden per 1. Oktober 2013 im Kanton Zug in einem vereinfachten Verfahren gebüsst. Die Zuger Polizei als auch Mitarbeitende des Amtes für Wald und Wild können diverse Übertretungen mit einer Ordnungsbusse ahnden. Hier einige Beispiele:
- Verunreinigung durch Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Essensreste, etc. (Littering)
- Vorsätzliches oder fahrlässiges Verursachen von aussergewöhnlichem Lärm
- Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtmitführen der Jagdberechtigung
- Missachten des Verbots, Feuer zu entfachen
- Missachten des Rauchverbots als Gast
Fragen und Antworten
Sie haben rund um die Uhr Zugang zum Bussenportal. Dort finden Sie weitere Informationen zum Ordnungsbussengesetz.
Das Wichtigste in Kürze:
- Busse im Bussenportal einsehen
- Busse bezahlen
- Lenkerdaten melden (nur bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz)
- Einzahlungsschein anfordern (freiwillig)
- Einwand tätigen
Zahlungsmöglichkeiten:
- Kreditkarte (Visa und Mastercard)
- TWINT
- Einzahlungsschein (nur wenn angefordert)
Der QR-Code auf der Ordnungsbusse kann mit der Kamera des Smartphones oder Tablets gescannt werden. Wird der Code erkannt, erscheint eine Meldung und durch Antippen der Seite gelangen Sie automatisch auf das Bussenportal. Dort folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Sie können auch mit dem Computer oder Notebook über den Webbrowser via bussen.zg.ch das Bussenportal aufrufen. Dort folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Die Bussen-Nr. ist auf dem Ordnungsbussenzettel oder der Übertretungsanzeige abgedruckt. Zusätzlich benötigen Sie das Kontrollschild, mit dem Sie zum Zeitpunkt der Übertretung unterwegs waren. Wichtig, es muss das ganze Kontrollschild (z.B. ZG 1111111) eingegeben werden.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Wird die Ordnungsbusse nicht online bezahlt, erhält der/die Fahrzeughalter*in / Lenker*in automatisch eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post zugestellt. Verstreicht die Zahlungsfrist von 30 Tagen, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.
Liegt ein Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz vor und Sie sind nicht selber gefahren, können Sie via Bussenportal Angaben zur Lenkerin oder zum Lenker machen.
Sind Sie mit einer Ordnungsbusse nicht einverstanden, können Sie im Bussenportal einen Einwand tätigen. Bitte beachten Sie, dass nur die direktbetroffene Person einen Einwand gegen eine Ordnungsbusse machen kann.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist jederzeit gewährleistet. Ausserhalb des ordentlichen Verfahrens werden keine Daten gespeichert.
Montag bis Freitag 09:00 - 11:00