Rechtsdienst und Beschwerdewesen
Der Rechtsdienst der Sicherheitsdirektion bearbeitet Verwaltungs- oder Aufsichtsbeschwerden, die gegen ihre Ämter erhoben werden.
Bei Haftungsansprüchen gegen den Kanton vertritt die Sicherheitsdirektion den Regierungsrat.
Rechtsdienst
Der Rechtsdienst der Sicherheitsdirektion erarbeitet Gesetzesentwürfe und weitere Rechtserlasse, Stellungnahmen auf parlamentarische Vorstösse sowie Vernehmlassungsantworten an Bund und Kantone. Er berät und unterstützt die Sicherheitsdirektorin sowie die Ämter und Dienststellen in allgemeinen juristischen Fragen, bei Submissionen oder Vertragsverhandlungen.
Der Rechtsdienst führt die Beschwerdeverfahren und nimmt für direktionsübergreifende Rechtsgeschäfte auch den Rechtsdienst des Regierungsrats wahr. Er vertritt den Regierungsrat bei Haftungsansprüchen gegen den Staat (Staatshaftung).
Beschwerdewesen
Entscheide von Verwaltungsbehörden können bei einer Rechtsmittelinstanz angefochten werden. Beanstandete Entscheide von Gemeinden und kantonalen Verwaltungsbehörden gelangen direkt ans Verwaltungsgericht oder vorgängig an den Regierungsrat.
Die fachlich am nächsten stehende Direktion behandelt das Rechtsgeschäft und bereitet die Beschwerdeentscheide für den Regierungsrat vor. Das Sekretariat der Sicherheitsdirektion bearbeitet Verwaltungs- und Aufsichtsbeschwerden, die gegen ihre Ämter erhoben werden. In seiner Funktion als Rechtsdienst des Regierungsrats übernimmt das Sekretariat der Sicherheitsdirektion diese Aufgabe in der Regel dann, wenn sich ein Geschäft keiner Direktion zuordnen lässt oder sich die Beschwerde gegen den Entscheid einer anderen Direktion richtet.
Die Verfahren und die Rechtsansprüche sind im Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) beschrieben.