Gesuch um Erlass der Vollzugskostenbeteiligung bei besonderen Vollzugsformen
Sie möchten ein Gesuch einreichen um Erlass der Vollzugskostenbeteiligung bei den Vollzugsformen Electronic Monitoring und Halbgefangenschaft? Hier finden Sie alle Infos dazu.
Prüfung Kostenerlassgesuch
Die Prüfung eines eingereichten Kostenerlassgesuchs richtet sich im Grundsatz nach den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG der Justizkommission der zivilrechtlichen Kammer des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (Kreisschreiben vom 10. Dezember 2009 an die Betreibungsämter des Kantons Zug).
Zur Prüfung eines Kostenerlassgesuchs benötigen wir das von Ihnen vollständig ausgefüllte Formular «Berechnung Kostenerlass» inkl. sämtlicher Belege. Als Auslagen können Sie nur Aufwendungen anrechnen lassen, die Sie tatsächlich geleistet resp. nachweislich bezahlt haben.
Bei Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu einer IV-Rente oder bei einer aktiven Lohnpfändung müssen Sie das Formular nicht ausfüllen. In diesem Fall können Sie Zutreffendes ankreuzen, das Formular unterschreiben und die Bestätigung für die wirtschaftliche Sozialhilfe oder die Ergänzungsleistungen bzw. Lohnpfändung beilegen.
Benötigte Dokumente
- Vollständig ausgefülltes Kostenerlassformular
- Sämtliche Belege zu den gemachten Angaben
Gesuch um Erlass der Vollzugskostenbeteiligung bei besonderen Vollzugsformen
Reichen Sie das Berechnungsformular zusammen mit dem Gesuch um Strafverbüssung in Form von Electronic Monitoring oder Halbgefangenschaft ein beim
Vollzugs- und Bewährungsdienst des Kantons Zug, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 6301 Zug.
Im Merkblatt finden Sie nähere Angaben und Informationen zum Ausfüllen des Formulars.
Formular Kostenerlass
Merkblatt Vollzugskostenbeteiligung
Kontakt
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00