Sportinfrastruktur
Die Errichtung, die Erweiterung, der Ausbau, die Sanierung von Sportbauten und -anlagen sowie von Gebäuden, Anlagen und Behältnissen, die dem Sport dienen, können vom Kanton finanziell unterstützt werden. Beitragsberechtigt sind Zuger sportbetriebsorientierte Träger ohne kommerzielle Ausrichtung.
Allgemeine Informationen
Beitragsgesuche sind frühzeitig und damit vor Baubeginn einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Beiträge.
Vorgehen
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Verordnung und Richtlinien
Lesen Sie die Verordnung über den Sportfonds sowie die Richtlinien für Sportinfrastruktur.
Verordnung über den Sportfonds
Richtlinien Sportinfrastruktur -
Antrag
Registrieren Sie sich online und reichen Sie Ihren Antrag im Online-Gesuchsportal ein. Der Eingang Ihres Gesuchs wird automatisch per E-Mail bestätigt.
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Beschluss
Ihre Angaben zum Gesuch sowie die Beitragsberechtigung werden geprüft und eine allfällige Mitfinanzierung aus dem kantonalen Sportfonds wird beschlossen.
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Mitteilung
Sie werden via Portal über den Beschluss informiert.
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Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Nutzer- oder Vereinskonto.
Benötigte Dokumente
- Projektbeschrieb, Grobkonzept
- Pläne Vorprojekt und/oder Projektskizzen
- Kostenvoranschlag (für Projekte über 50 000 Franken im Detail nach BKP 2001)
- Finanzierungsplan
- Stellungnahme der Standortgemeinde, evtl. Baubewilligung
- evtl. Baurechtsvertrag oder Nutzungsvereinbarung
- evtl. Zeitplan
Ihre Ansprechperson
Marisa Müller
Sachbearbeiterin
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
+41 41 594 22 94