Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
Die Schweiz arbeitet ein schwieriges Kapitel ihrer Sozialgeschichte auf. Es geht um das Schicksal von Menschen, die vor 1981 von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen waren.
Wer ist betroffen?
Zu den Betroffenen zählen «Verdingkinder», Heimkinder, «administrativ Versorgte» (Personen, die im Rahmen administrativer Massnahmen in geschlossene Anstalten, zum Teil sogar in Strafanstalten eingewiesen worden sind), Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt worden sind (unter Zwang oder ohne Zustimmung erfolgte Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen), sowie Zwangsadoptierte.
Aktensuche für Betroffene
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Einsicht in die Akten über Sie. Das Staatsarchiv stellt Ihnen allfällige Unterlagen, die sich im Staatsarchiv Zug befinden, in Kopie zu und berät Sie bei der Suche weiterer Unterlagen in anderen Archiven.
Solidaritätsbeitrag
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht neben der Anerkennung des von den Opfern erlittenen Unrechts insbesondere auch die Auszahlung eines Solidaritätsbeitrags an die Opfer vor. Eine Frist für die Einreichung eines Beitragsgesuchs besteht seit der Gesetzesrevision von 2020 nicht mehr. Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen können gestützt auf dieses Gesetz ihren Anspruch für die Auszahlung eines Solidaritätsbeitrags zeitlebens geltend machen. Gesuche können ab sofort gestellt werden.
Weitere Informationen dazu wie auch die Gesuchsformulare und die Wegleitung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.
Anlaufstelle für Betroffene im Kanton Zug ist das Fachzentrum Effzett. Dieses bietet neben Beratung auch Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung des Gesuchs um einen Solidaritätsbeitrag
Historische Aufarbeitung der sozialen Fürsorge
Auch im Kanton Zug ist zahlreichen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffenen Personen Unrecht geschehen. Lange Zeit fehlte ein umfassendes Bild über die damaligen Geschehnisse, die Gesetze und Ausführungsbestimmungen, die Vorgehensweisen und insbesondere das Ausmass.
Mit einer umfassenden Untersuchung zur sozialen Fürsorge im Kanton Zug im Zeitraum von 1850 bis 1980 übernehmen Kanton und Gemeinden die Verantwortung für die damaligen Geschehnisse. Entstanden ist die Studie «Fürsorgen, vorsorgen, versorgen», die neben den problematischen Seiten der sozialen Fürsorge auch die grundsätzlich von der Gesellschaft bereitgestellten Angebote, zugesicherten Leistungen und verordneten Massnahmen für Menschen in Notlagen bespricht.
Montag bis Donnerstag 08:15 - 12:00 13:30 - 17:00
Ausserordentliche Schliessungen:
- Allerheiligen: 01.11.2024
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- Weihnachten/Neujahr: 24.12.2024 - 03.01.2025