Verlängerung der Covid-19-Verordnung Asyl

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. April 2021 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zur Verlängerung der Verordnung über die Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-​19-​Verordnung Asyl) Stellung zu nehmen.
Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst eine Verlängerung der Gültigkeit der erwähnten Verordnung bis zum 31. Dezember 2021. Die in der Verordnung enthaltenen Massnahmen ermöglichen es, im Asylbereich hinsichtlich der Unterbringung, der Verfahrensdurchführung und der Rückführung weiterhin mit der notwendigen Flexibilität und Schnelligkeit agieren zu können. Ausserdem haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass die Verfahren auch unter den veränderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen effizient durchgeführt werden können.
Aus diesen Gründen erachten wir die Verlängerung der Verordnung um weitere sechs Monate als angebracht. Falls sich die Lage vor Ende des Jahres wesentlich verbessern sollte, könnte die Verordnung schliesslich auch ganz oder teilweise bereits vor Ablauf der Verlängerungsfrist aufgehoben werden.
Details siehe Download.


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