Gesuch um Neuanpflanzung von Reben
Neuanpflanzungen von Reben unterliegen der Bewilligungspflicht. Neuanpflanzungen für die Weinerzeugung werden nur an Standorten bewilligt, die für den Weinbau geeignet sind.
Allgemeine Informationen
Neuanpflanzungen von Reben für die Weinerzeugung werden nur an Standorten bewilligt, deren Eignung für den Weinbau nachgewiesen wird. Dabei sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:
- die Höhenlage,
- die Hangneigung,
- die Hangrichtung,
- das Lokalklima,
- die Bodenbeschaffenheit,
- die Bodenwasserverhältnisse,
- die naturschützerische Bedeutung der Fläche.
Die Beurteilung der Standorte erfolgt durch den Rebbaukommissär des Kantons Zug.
Benötigen Sie vorgängig fachliche Auskunft?
Spielen Sie mit dem Gedanken, ein Gesuch um Neupflanzung von Reben einzureichen? Dann empfehlen wir Ihnen vorab mit dem zuständigen Rebbaukommissär des Kantons Zug, Beat Felder, Kontakt aufzunehmen. Er wird Sie gerne bei Ihrem Anliegen fachlich beraten. Das Erstberatungsgespräch zeigt meist auch gleich, ob ein allfälliges Gesuch überhaupt bewilligungsfähig ist.
Haben Sie Fragen zu den Formalitäten?
Wenn Sie Fragen zum Gesuchsablauf haben, steht Ihnen Bruno Aeschbacher gerne zur Verfügung.
Ablauf «Gesuch um Neuanpflanzung von Reben»
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Antrag an das Landwirtschaftsamt
Bitte reichen Sie uns ein unterzeichnetes Schreiben mit Angaben zum Standort der Reben und dem Verwendungszeck der Trauben (Weinerzeugung, Eigenverbrauch, Verkauf etc.) ein. Sie können uns die Unterlagen in Papierform oder elektronisch einreichen.
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Prüfung des Standortes durch Rebbaukommissär
Nach Erhalt der notwendigen Dokumente, erteilen wir dem Rebbaukommissär den Auftrag zur Beurteilung des Pflanzstandortes. Im Normalfall erfolgt diese Beurteilung vor Ort in Anwesenheit des Gesuchstellenden.
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Schriftliche Beurteilung des Standortes durch Rebbaukommissär
Nach erfolgter Prüfung erstellt der Rebbaukommissär eine schriftliche Beurteilung des Standortes hinsichtlich Eignung für den Weinbau.
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Abschliessende Prüfung durch das Landwirtschaftsamt
Anhand der schriftlichen Beurteilung und der eingereichten Gesuchunterlagen prüfen wir ob die Standortkriterien gemäss Weinverordnung erfüllt sind und das Gesuch bewilligt werden kann.
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Bewilligung / Verfügung durch das Landwirtschaftsamt
Sind die Kriterien hinsichtlich Eignung des Standortes für den Weinbau erfüllt, wird das Gesuch von uns bewilligt und die Neuanpflanzung der Reben verfügt.
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Deklarierung der neugepflanzten Reben
Nach Erhalt der Verfügung/Bewilligung können die Reben gepflanzt werden. Die Pflanzung ist bei der nächsten Strukturdatenerhebung zu deklarieren.
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Anpassung der Bodenbedeckung durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation
Im Anschluss an die Deklarierung der Reben wird das Amt für Grundbuch und Geoinformation die Bodenbedeckung im Grundbuch nachführen. Die Kosten für die Nachführung werden dem Gesuchstellenden in Rechnung gestellt.
Erforderliche Dokumente
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Unterzeichneter Antrag/Schreiben mit folgenden Angaben:
- Verwendungszweck der Trauben
- Parzellennummer / Grundbuchnummer (Gemeinde)
- Dimensionierung der Neupflanzung; allenfalls ergänzend Angaben zur Sortenwahl
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Planbeilage
- Planausschnitt der betreffenden Parzelle inkl. eingezeichnetem Standort der Reben
- Der Plan kann in Zugmap erstellt werden
Benötigen Sie Unterstützung?
Fachliche Auskunft
Rebbaukommissär Beat FelderWeitere Auskünfte Formalitäten
Bruno AeschbacherZugmap
Planbeilage zeichnenMontag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:00 - 17:00