Gesuch um Neuanpflanzung von Reben

Neuanpflanzungen von Reben unterliegen der Bewilligungspflicht. Neuanpflanzungen für die Weinerzeugung werden nur an Standorten bewilligt, die für den Weinbau geeignet sind.

Ablauf «Gesuch um Neuanpflanzung von Reben»

  1. Antrag an das Landwirtschaftsamt

    Bitte reichen Sie uns ein unterzeichnetes Schreiben mit Angaben zum Standort der Reben und dem Verwendungszeck der Trauben (Weinerzeugung, Eigenverbrauch, Verkauf etc.) ein. Sie können uns die Unterlagen in Papierform oder elektronisch einreichen.

     

  2. Prüfung des Standortes durch Rebbaukommissär

    Nach Erhalt der notwendigen Dokumente, erteilen wir dem Rebbaukommissär den Auftrag zur Beurteilung des Pflanzstandortes. Im Normalfall erfolgt diese Beurteilung vor Ort in Anwesenheit des Gesuchstellenden.

     

  3. Schriftliche Beurteilung des Standortes durch Rebbaukommissär

    Nach erfolgter Prüfung erstellt der Rebbaukommissär eine schriftliche Beurteilung des Standortes hinsichtlich Eignung für den Weinbau.

  4. Abschliessende Prüfung durch das Landwirtschaftsamt

    Anhand der schriftlichen Beurteilung und der eingereichten Gesuchunterlagen prüfen wir ob die Standortkriterien gemäss Weinverordnung erfüllt sind und das Gesuch bewilligt werden kann.

  5. Bewilligung / Verfügung durch das Landwirtschaftsamt

    Sind die Kriterien hinsichtlich Eignung des Standortes für den Weinbau erfüllt, wird das Gesuch von uns bewilligt und die Neuanpflanzung der Reben verfügt.

     

  6. Deklarierung der neugepflanzten Reben

    Nach Erhalt der Verfügung/Bewilligung können die Reben gepflanzt werden. Die Pflanzung ist bei der nächsten Strukturdatenerhebung zu deklarieren.

  7. Anpassung der Bodenbedeckung durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation

    Im Anschluss an die Deklarierung der Reben wird das Amt für Grundbuch und Geoinformation die Bodenbedeckung im Grundbuch nachführen. Die Kosten für die Nachführung werden dem Gesuchstellenden in Rechnung gestellt.

Erforderliche Dokumente

  • Unterzeichneter Antrag/Schreiben mit folgenden Angaben:

    • Verwendungszweck der Trauben
    • Parzellennummer / Grundbuchnummer (Gemeinde)
    • Dimensionierung der Neupflanzung; allenfalls ergänzend Angaben zur Sortenwahl
  • Planbeilage

    • Planausschnitt der betreffenden Parzelle inkl. eingezeichnetem Standort der Reben
    • Der Plan kann in Zugmap erstellt werden

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontakt

Landwirtschaftsamt

Kontaktformular
Anschrift
Landwirtschaftsamt
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 55 50