14.04.2026, MEDIENMITTEILUNG
048 / Zug: Mehrere Jugendliche nach nächtlicher Spritztour festgenommen
Nach einer Bürgermeldung hat die Zuger Polizei vier Jugendliche festgenommen, die zuvor eine Strolchenfahrt unternommen und das Auto beschädigt haben. Die Beschuldigten müssen sich bei der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten.
Am frühen Freitagmorgen (10. April 2026), kurz vor 04:15 Uhr, meldete ein aufmerksamer Bürger der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei, dass im Bereich der Feldstrasse in der Stadt Zug, mehrere Jugendliche mit einem Auto umherfahren und Lärm verursachen. Beim Eintreffen der Polizeipatrouille vor Ort, fanden die Einsatzkräfte auf einem Vorplatz einer Liegenschaft an der Feldstrasse in der Stadt Zug ein steckengebliebenes Auto mit einem platten Reifen vor. Gleichzeitig konnte beobachtet werden, wie drei Personen in verschiedene Richtungen davonrannten.
Eine Person konnte nach wenigen Metern jedoch eingeholt und festgenommen werden. Ein weiterer Beteiligter kam rund 30 Minuten später selbständig zur Örtlichkeit zurück. Auch er wurde festgenommen. Ein dritter Beteiligter konnte in der Folge ermittelt und im Verlaufe des Freitagmorgens an seinem Wohnort ebenfalls festgenommen werden.
Die drei Beschuldigten wurden der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. In den Einver-nahmen zeigten sie sich geständig. Ein weiteren beteiligten Jugendlichen konnte in der Folge ebenfalls ermittelt und noch am Freitagabend an seinem Wohnort festgenommen werden. Auch er zeigte sich geständig.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um vier Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, die alle nicht im Kanton Zug wohnhaft sind. Sie wurden im Samstagabend (11. April 2026) aus der Haft entlassen.
Für ihre Strolchenfahrt müssen sie sich nun bei der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten. Dies unter anderem wegen Fahren ohne Berechtigung, Entwenden eines Fahrzeugs zum Gebrauch und weiteren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie Hinderung einer Amtshandlung.
Unfall und mögliche Folgen
Mit ihrem Handeln haben die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr gebracht. Die Strafverfolgungsbehörden appellieren in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren und die möglichen Folgen eines solchen Fehlverhaltens hinzuweisen.
Im Falle eines Unfalls sind die Kosten aus zivilrechtlichen Ansprüchen, die möglicherweise auch auf die Eltern zukommen können, nicht zu unterschätzen. Weiter stellt der Gesetzgeber nicht nur das Entwenden, sondern auch das Mitfahren in einem entwendeten Fahrzeug unter Strafe.
Fahrzeugschlüssel sind so aufzubewahren, dass sie von den Kindern nicht selbstständig behändigt werden können.
Mehrere Jugendliche nach nächtlicher Spritztour festgenommen
