18.05.2026, MEDIENMITTEILUNG

067 / Kanton Zug: Zwei Festnahmen nach illegalem Rennen

Zwei Autofahrer haben sich auf der Autobahn ein Rennen geliefert. Die beiden Männer beschleunigten ihre Fahrzeuge massiv und überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich. Die beiden Männer wurden festgenommen. Ebenfalls zur Anzeige
gebracht wird ein weiterer Schnellfahrer sowie ein Lenker, der den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich nicht eingehalten hat.

Am vergangenen Freitagabend (15. Mai 2026), kurz vor 21:30 Uhr, fielen einer zivilen Patrouille der Verkehrspolizei auf der Autobahn A4 zwischen der Verzweigung Blegi und Affoltern am Albis zwei Sportwagen aufgrund ihrer Fahrweise auf. Die beiden Lenkenden beschleunigten stark und fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit neben- sowie hintereinander. 

Die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergaben bei einem Fahrzeug eine Netto-Geschwindigkeit von 161 km/h und beim zweiten Fahrzeug eine Netto-Geschwindigkeit von 175 km/h. Auf dem betreffenden Streckenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Die beiden Sportwagen wurden daraufhin gestoppt und die beiden Lenkenden festgenommen. Dabei handelt es sich um zwei Schweizer im Alter von 38 und 42 Jahren. Beide mussten den Führerausweis vor Ort abgeben und die beiden Fahrzeuge, ein Porsche sowie ein Audi, wurden sichergestellt.
Die beiden Männer wurden im Verlaufe des Samstags aus der Haft entlassen. Sie müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich für ihr Fehlverhalten verantworten.
Der erwähnte ausserkantonale Autobahnabschnitt wird durch die Zuger Polizei betreut.

Zudem wurde ebenfalls am Freitagabend (15. Mai 2026), kurz nach 20:30 Uhr, ein weiterer Schnellfahrer gestoppt. Der 26-jährige Lenker war im Starkregen auf der Autobahn A4, zwischen Küssnacht und Rotkreuz mit einer Netto-Geschwindigkeit von 171 km/h unterwegs. Auf diesem Streckenabschnitt gilt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Der fehlbare Lenker, ein Mann aus Bosnien und Herzegowina, wird zur Anzeige gebracht und muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Weiter hat eine Patrouille der Verkehrspolizei am Donnerstagabend (14. Mai 2026), kurz vor 20:00 Uhr, auf der Autobahn A14 zwischen der Verzweigung Rütihof und Gisikon einen Autofahrer angehalten, der den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich nicht eingehalten hatte.

Der 43-jährige Schweizer wird verzeigt und muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.