Datenschutzstelle
Die Datenschutzstelle ist eine unabhängige Aufsichtsstelle. Ihr Fokus liegt auf dem Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, deren Daten von Zuger Organen bearbeitet werden.
Unsere Themen
Die Datenschutzstelle bietet sowohl Privatpersonen als auch Organen Vorlagen und Informationen zu folgenden Themen:
Über uns
Die Datenschutzstelle des Kantons Zug berät, unterstützt und kontrolliert kantonale und gemeindliche Organe in allen Fragen rund um Datenschutz und Informationssicherheit.
Die Datenschutzstelle erfüllt ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei. Sie ist zuständig für Datenbearbeitungen durch
- kantonale Direktionen inklusive Ämter und Abteilungen, die kantonalen Körperschaften und Anstalten (z.B. Gebäudeversicherung Zug), die Gerichte und die kantonalen Schulen;
- Einwohner-, Kirch-, Bürger- und Korporationsgemeinden inklusive Departemente und Abteilungen sowie die gemeindlichen Schulen; und
- private Dritte, soweit ihnen öffentliche Aufgaben des Kantons oder der Gemeinden übertragen sind (z.B. der Verein über Arbeitsmarktmassnahmen VAM bzw. das von ihm betriebene RAV).
Das DSG ist auch dann anwendbar und die Datenschutzstelle zuständig, wenn ein Organ eine Datenbearbeitung an einen Dritten auslagert (sog. Auftragsdatenbearbeitung; bspw. Auslagerung der Bearbeitung von Personendaten in eine Cloud).
Bearbeiten Unternehmen, Privatpersonen und Bundesorgane Personendaten, ist das Datenschutzgesetz des Bundes anwendbar. Zuständig ist hier der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
Rechtliche Grundlagen
Das Datenschutzgesetz des Kantons Zug kommt zur Anwendung, wenn kantonale oder gemeindliche Organe und Verwaltungsstellen Personendaten bearbeiten. Bearbeiten Bundesorgane oder private Einzelpersonen oder Unternehmen Personendaten, kommt das Bundesgesetz über den Datenschutz zur Anwendung.
Das Datenschutzgesetz des Kantons Zug ist ein Rahmen- bzw. Querschnittsgesetz. Als solches enthält es u. a. die allgemeinen Prinzipien, die beim Bearbeiten von Personendaten grundsätzlich zu beachten sind. Zudem regelt es die Rechte der betroffenen Personen sowie Wahl, Rechtsstellung und Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten.
Die Bestimmungen, die auf die Bearbeitung von Personendaten anwendbar sind, finden sich in erster Linie in den jeweiligen Sach- bzw. Spezialgesetzen auf kommunaler, kantonaler oder eidgenössischer Ebene (z. B. Steuer-, Sozialhilfe-, Gesundheits-, Polizei- oder Personalgesetzgebung). Diese haben in der Regel als «lex specialis» Vorrang gegenüber den allgemeinen Datenschutzgesetzen.
Tätigkeitsberichte
Die Datenschutzbeauftragte erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über die Tätigkeit der Datenschutzstelle.
Die Tätigkeitsberichte geben einen Einblick in aktuelle Datenschutzthemen sowie die Beratungspraxis der Datenschutzstelle.
Tätigkeitsbericht 2023
Tätigkeitsbericht 2022
Tätigkeitsbericht 2021
Tätigkeitsbericht 2020
Tätigkeitsbericht 2019
Tätigkeitsbericht 2018
Tätigkeitsbericht 2017
Tätigkeitsbericht 2016
Tätigkeitsbericht 2015
Tätigkeitsbericht 2014
Tätigkeitsbericht 2013
Tätigkeitsbericht 2012
Tätigkeitsbericht 2011
Tätigkeitsbericht 2010
Tätigkeitsbericht 2009
Tätigkeitsbericht 2008
Tätigkeitsbericht 2007
Tätigkeitsbericht 2006
Tätigkeitsbericht 2005
Tätigkeitsbericht 2004
Tätigkeitsbericht 2003
Tätigkeitsbericht 2002
Tätigkeitsbericht 2001
Tätigkeitsbericht 2000
Tätigkeitsbericht 1999
Wichtige Links
Verzeichnis der Videoüberwachungen
Die Datenschutzstelle ist verpflichtet, die im Kanton Zug erteilten Bewilligungen für Videoüberwachungen – einschliesslich der Angaben zu den Aufnahmebereichen – zu veröffentlichen. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis der Videoüberwachungen.
Privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug ist Mitglied von Privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Privatim gehören die Datenschutzbehörden aller Kantone, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sowie die Datenschutzbehörden des Fürstentums Liechtenstein und verschiedener Städte an. Privatim veröffentlicht Medienmitteilungen, Stellungnahmen und Merkblätter zu Datenschutzthemen von schweizweitem Interesse:
privatim
Adressen und Kontakte der Datenschutzbehörden in der Schweiz
Die Datenschutzstelle ist ausschliesslich für Datenbearbeitungen durch kommunale und kantonale Organe des Kantons Zug zuständig. Handelt es sich um Datenbearbeitungen ausserkantonaler Organe, so wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Datenschutzstelle:
Adressliste Datenschutzbehörden der Schweiz
Datenbearbeitungen durch Privatpersonen bzw. Unternehmen oder Bundesorgane fallen in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB in Bern.