Landschaft
Die einmalige und charakteristische Landschaft des Kantons Zug soll erhalten und gefördert werden. Bauten und Anlagen sollen sich in ihre Umgebung einpassen. Ein besonderes Augenmerk und erhöhte Anforderungen gelten dabei in Gebieten der Moorlandschaften, der BLN-Objekte und der Seeuferschutzzonen.
News
27.03.2025
MEDIENMITTEILUNG
Hundeleinenpflicht im Wald und am Waldrand von April bis Juli
Im Kanton Zug gilt seit diesem Jahr eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand – jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli. Diese Regelung, die in den umliegenden Kantonen bereits eingeführt ...
23.03.2025
INFORMATION
«Kirschen, Krypto und Klischees»: Der Gastkanton Zug räumt am Sechseläuten mi...
Gastauftritt am Zürcher Sechseläuten vom Freitag, 25. April 2025 bis Montag, 28. April 2025


19.03.2025
MEDIENMITTEILUNG
Denkmal Journal Nr. 4 – Vernissage in der Baarer Ziegelhütte
Wie kann die Sanierung oder Umnutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes gelingen? Wie arbeiten Fachleute der Denkmalpflege und Bauforschung, Architektinnen, Bauherrschaft und Handwerker zusammen? W...