30.06.2026, Medienmitteilung

Vernehmlassung zum neuen Zuger Transparenzgesetz eröffnet

Der Regierungsrat schickt das neue Gesetz über die Transparenz in der Politik in die Vernehmlassung. Mit der Vorlage wird der Volksentscheid vom 22. September 2024 umgesetzt. Künftig sollen grössere finanzielle Zuwendungen an Parteien und bedeutende Kampagnen auf kantonaler Ebene sowie Interessenbindungen gewählter Amtsträgerinnen und Amtsträger offengelegt werden.

Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Transparenz-Initiative hat die Zuger Stimmbevölkerung den Auftrag erteilt, die Transparenz in der Politik auf kantonaler Ebene gesetzlich zu regeln. Der Regierungsrat legt nun den Entwurf für ein Transparenzgesetz vor und eröffnet die Vernehmlassung.

Offenlegung der Finanzierung und Interessenbindungen

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die im Kantonsrat vertretenen Parteien ihre Finanzierung offenlegen müssen. Zudem sollen die Finanzierung bedeutender Kampagnen bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen sowie die Interessenbindungen von gewählten kantonalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern transparent gemacht werden.

Dabei setzt die Vorlage auf eine ausgewogene und praxistaugliche Umsetzung. Offenlegungspflichten gelten erst ab einer gewissen finanziellen Bedeutung. Freiwillig gewährte Zuwendungen müssen ab einem Betrag von 10 000 Franken ausgewiesen werden. Für Wahl- und Abstimmungskampagnen ist eine Offenlegung vorgesehen, wenn Aufwendungen von mindestens 20 000 Franken anfallen. Kleinere politische Aktivitäten bleiben von den Offenlegungspflichten ausgenommen. Auch kommunale Abstimmungen und Wahlen werden vom Gesetz nicht erfasst.

Zentrales elektronisches Register

Die offenzulegenden Angaben sollen künftig in einem zentralen elektronischen Register veröffentlicht werden. Damit erhält die Bevölkerung einen einfachen Zugang zu den relevanten Informationen über die Finanzierung von Parteien und Kampagnen sowie über Interessenbindungen gewählter Personen.

«Die Vorlage schafft nachvollziehbare Regeln und stärkt die Transparenz im politischen Prozess. Gleichzeitig soll die politische Beteiligung nicht durch unnötige Bürokratie erschwert werden. Der Gesetzesentwurf trägt beiden Anliegen Rechnung», hält Landammann Andreas Hostettler fest.

Vernehmlassung bis Anfang November 2026

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. November 2026. Neben den eingeladenen Behörden und Organisationen können sich auch interessierte Personen zum Gesetzesentwurf äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich unter: zg.ch/vernehmlassungen.

Kontakt

Andreas Hostettler

Landammann, Direktionsvorsteher
Direktion des Innern

+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch