Landschaft als Erholungsraum
Die Zuger Landschaft wird auf vielfältige Weise und in unterschiedlicher Intensität genutzt. Dabei nehmen die Freizeitaktivitäten einen immer grösseren Stellenwert ein. Die Naherholung ist für die Lebensqualität der Zuger Bevölkerung von grosser Wichtigkeit.
Erholungskonzepte
Der Schlussbericht «Kantonales Konzept Freizeit, Erholung, Sport und Tourismus» von 2002 analysiert die Erholungsgebiete, zeigt Defizite und Potenziale auf und formuliert für jedes Gebiet Massnahmen. Auch in den Entwicklungsleitbildern steht die Erholung an vorderster Stelle. Überall tummeln sich immer mehr Menschen. Koexistenz und multifunktionale Nutzungen heissen die bekannten Rezepte. Doch dies muss organisiert und ausgehandelt werden.
Verhalten in Naturschutzgebieten
«Miteinander von Erholung und Naturschutz» lautet das Motto des Kantons, vor allem dort, wo besonders wertvolle Naturschutzgebiete in beliebten Erholungsgebieten liegen.
Die wichtigsten Regeln sind
- Auf den Wegen bleiben (Mensch, Hund, Pferd und Bike).
- Hunde dürfen Naturschutzgebiete nicht betreten, auch nicht an der langen Leine.
- Fluggeräte wie Drohnen oder Modellflugzeuge sind verboten.
- Flachwasserschutzzonen, die mit gelben Bojen markiert sind, dürfen weder mit Booten noch Sportgeräten wie SUP befahren werden.
- Beschilderungen vor Ort beachten.