Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde – die Exekutive des Kantons. Er leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und aussen. Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden vom Landschreiber und dessen Stellvertretung unterstützt.
Unsere Themen
Über den Regierungsrat
Die sieben Mitglieder des Regierungsrats werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Die kollegiale Struktur zeichnet den Regierungsrat aus: Die Mitglieder fällen alle Entscheide durch Mehrheitsbeschluss. Die Beschlüsse des Zuger Regierungsrats sind grundsätzlich öffentlich.
Der Landammann oder die Frau Landammann führt den Vorsitz des Regierungsrats. Der Statthalter oder die Statthalterin verantwortet die Stellvertretung.
Der Landschreiber und seine Stellvertretung planen und organisieren die Arbeit des Regierungsrats, beraten und unterstützen bei den Geschäften.
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Gruppenfoto Mitglieder des Regierungsrats
Gruppenfoto Mitglieder des Regierungsrats mit Landschreiber und stellvertretender Landschreiberin
Mandate, nebenamtliche Tätigkeiten und Interessenbindungen Regierungsratsmitglieder 2023
News
20.11.2024
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Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
13.11.2024
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06.11.2024
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