Lotteriefonds und Sportfonds
Der Kanton Zug ist Mitglied der Swisslos Interkantonale Landeslotterie. 67 Prozent des kantonalen Gewinnanteils fliessen in den Lotteriefonds, der gemeinnützige, kulturelle Zwecke im Kanton unterstützt. Mit 33 Prozent subventioniert der Sportfonds Vereine und Verbände im Breitensport.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet. Zudem setzt die Ausrichtung eines Beitrags in der Regel eine möglichst breit abgestützte Finanzierung durch Dritte und angemessene Eigenleistungen voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Beitrag.
Über die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds oder dem Sportfonds bis zu 10 000 Franken beziehungsweise in bestimmten Fällen bis zu 20 000 Franken entscheidet die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Über höhere Beiträge befindet der Regierungsrat.
Ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds oder Sportfonds kann jederzeit über das Online-Gesuchsportal eingereicht werden. Bereits abgeschlossene Projekte werden nicht unterstützt. Fixe Einreichungsfristen gelten für Jahresbeiträge an Sportvereine und für bestimmte Beiträge im Bereich Kulturförderung.
News
22.01.2026
MEDIENMITTEILUNG
Kanton Zug übernimmt rund einen Drittel der Kinderbetreuungskosten
Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 pauschal mit 33 Prozent an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Mit dieser Kantonspauschale werden Familien finanziell entlastet.
16.01.2026
MEDIENMITTEILUNG
Neuigkeiten aus der Zuger Archäologie und Bauforschung – öffentlicher Vortrag
Neues zum römischen Monumentalbau im Äbnetwald und mittelalterlicher Hühnerdreck in der Altstadt von Zug: Rückblick aufs Archäologie-Jahr 2025.
06.01.2026
MEDIENMITTEILUNG
Neue Gutachterstelle entlastet Zuger KESB
Eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Zug und der Klinik Meissenberg AG stellt ab sofort die fachärztliche Beurteilung bei fürsorgerischen Unterbringungen sicher.
