Akkreditierung von Medienschaffenden
Berichten Sie regelmässig über das Geschehen im Kanton Zug? Dann lassen Sie sich oder Ihr Medium akkreditieren. Damit erhalten Sie regelmässig relevante Unterlagen aus erster Hand.
Akkreditierung beantragen
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Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Richtlinien zur Akkreditierung
Unsere Richtlinien zur Akkreditierung regeln Ihre Rechte und Pflichten als akkreditierte Medien und Medienschaffende. Sie gelten seit dem 1. März 2015.
Art der Unterlagen
Als akkreditierte Medien und Medienschaffende erhalten Sie alle Parlamentsvorlagen, Medienmitteilungen sowie die Einladungen für Medienkonferenzen und Veranstaltungen, zu denen die Medien eingeladen sind.
Als Abonnentinnen und Abonnenten anmelden
Sie interessieren sich für das Geschehen im Kanton Zug, sind aber keine medienschaffende Personen? Melden Sie sich als Abonnentin oder Abonnent von Medienmitteilungen und/oder Parlamentsvorlagen an.
Für Sie gilt:
- Sie sind den Akkreditierten nicht gleichgestellt.
- Sie erhalten Kantonsratsvorlagen und Medienmitteilungen in der Regel gleichzeitig wie die Akkreditierten, im Falle einer Sperrfrist jedoch erst nach deren Ablauf.
- Sie erhalten keine Einladungen zu Medienkonferenzen.
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