05.12.2018, Medienmitteilung
Informationen zum Konkursverfahren "envion AG in Liquidation"
Das Kantonsgericht Zug hat mit Entscheid vom 14. November 2018 die envion AG, mit Sitz in Baar, gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Die Rechtsmittelfrist ist inzwischen unbenutzt abgelaufen und der Entscheid ist somit rechtskräftig. Für die Abwicklung des Konkursverfahrens hat das Konkursamt Zug die Anwaltskanzlei Wenger Plattner Rechtsanwälte als Hilfsperson beigezogen.
In einer ersten Phase geht es für das Konkursamt Zug und die Hilfsperson darum, sich einen Überblick über die Verhältnisse zu verschaffen. Gleichzeitig nimmt die Hilfsperson das Inventar über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen auf und trifft in Absprache mit dem Konkursamt Zug die zur Sicherung des Vermögens erforderlichen Massnahmen. Die Gläubiger werden zu gegebener Zeit detailliert über das Resultat dieser Abklärungen und Massnahmen orientiert.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Frist für die Forderungsanmeldung erst ab Publikation des Schuldenrufs läuft. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und auf der Webseite unserer Hilfsperson, im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie im Amtsblatt des Kantons Zug publiziert. Sollten Sie Gläubiger oder Gläubigerin der envion AG sein, können Sie Ihre Forderung dennoch bereits jetzt mit dem Formular "Forderungseingabe" anmelden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Konkursamt Zug