08.01.2025, Medienmitteilung

Erfolgreiches kantonales Energie-Förderprogramm

Die Nachfrage nach Fördergeldern für Wärmedämmungen und den Ersatz von fossilen Heizungen und Elektroheizungen war auch im vergangenen Jahr sehr gross. Rund 500 Projekte konnten mit Beiträgen im Umfang von rund 9.7 Millionen Franken unterstützt werden. Das Förderprogramm 2025 wartet mit ein paar Neuerungen auf.

Zahlreiche Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind im Jahr 2024 auf ein erneuerbares Heizsystem umgestiegen und konnten von Fördergeldern profitieren. Besonders beliebt waren Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Auch der Anfang 2024 neu eingeführte Bonus für die Installation einer Photovoltaik-Anlage bei Gebäudehüllensanierungen stiess auf grosses Interesse. Der Bonus umfasst eine Verdoppelung des Fördersatzes für die Wärmedämmung bei Dach und Fassade, wenn nicht nur die Gebäudehülle energetisch saniert, sondern gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert wird. Der Bonus kam bereits bei rund 40 energetischen Sanierungen zum Tragen.

Fördersätze und -beiträge angepasst

Die bisherigen Fördermassnahmen werden auch im Jahr 2025 angeboten. Die Fördersätze bleiben unverändert. Ausnahme bilden die automatischen Holzfeuerungen mit einer Leistung von über 70 kW. Bei diesen Anlagen werden die Fördersätze angehoben. Vom Förderprogramm Energie sollen möglichst viele Bauherrschaften profitieren. Bei Minergie-Sanierungen gilt daher neu eine Begrenzung des maximalen Förderbeitrags von 300 000 Franken pro Gesuch. Bei den restlichen Fördermassnahmen gibt es weiterhin keine Förderobergrenze, sofern der Förderbeitrag nicht mehr als 50 Prozent der Investitionskosten beträgt.

Neue Fördermassnahmen

Neu werden im Kanton Zug auch thermische Solarkollektoranlagen gefördert. Ebenfalls neu im Programm ist ein Bonus für die umfassende energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Dabei weisen Gebäude nach der Sanierung einen besonders hohen energetischen Standard auf und mindestens 90 Prozent aller Hauptflächen des Gebäudes (Fassade und Dach) sind nach den Vorgaben des Gebäudeprogramms wärmegedämmt. Der Ersatz einer dezentralen Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares System erfordert den Einbau eines zentralen Wärmeverteilsystems, was mit hohen Kosten verbunden ist. Der Kanton leistet daher neu einen finanziellen Beitrag an den Ersatz solcher Heizungen.

Beiträge aus der CO2-Abgabe

Der Bund stellt finanzielle Mittel aus der CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe für das Förderprogramm Energie zur Verfügung. Diese werden mit kantonalen Mitteln ergänzt. Der Kantonsrat hat dazu einen Rahmenkredit von 84 Millionen für die Jahre 2023 bis 2032 beschlossen. Mit der Einführung des eidgenössischen Klima- und Innovationsgesetzes per 1. Januar 2025 kommen zusätzliche Bundesmittel hinzu. Aus diesen werden die Beiträge an erneuerbare Heizungen mit einer Leistung über 70 kW sowie die Beiträge für die erwähnten neuen Fördermassnahmen finanziert.

Solarenergie

Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Kantonsschule Zug.

Kontakt

Olivier Burger

Fachspezialist Kommunikation
Baudirektion

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