11.06.2025, Medienmitteilung

Das Strassenverkehrsamt senkt die Gebühren

Der Regierungsrat hat die Gebührenverordnung im Strassenverkehr revidiert. Damit sinken die Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen des Strassenverkehrsamts um durchschnittlich 25 Prozent. Mit diesem Schritt wird die Bevölkerung und das Gewerbe entlastet. Gleichzeitig wird die Einführung des neuen Verkehrssteuergesetzes auf den 1. Januar 2027 verschoben, um eine sorgfältige Umsetzung zu gewährleisten.

In seiner Sitzung vom 10. Juni 2025 hat der Regierungsrat entschieden, die Dienstleistungsgebühren des Strassenverkehrsamtes zu senken. Damit setzt der Regierungsrat das vom Kantonsrat für erheblich erklärte Postulat der SVP-Fraktion betreffend Senkung der Gebühren im Strassenverkehr vom 17. Dezember 2021 um (Vorlage Nr. 3351.1 – 16825). Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Zuger Bevölkerung und Wirtschaft profitieren

Der Regierungsrat analysierte in seiner Überprüfung die Tarife der Zentralschweizer Kantone sowie der Kantone Zürich und Aargau eingehend. Ziel dieser Analyse war es, eine ausgewogene und attraktive Gebührenordnung für den Kanton Zug zu ermöglichen. Letztlich sollen davon sowohl die Zuger Bevölkerung als auch die Wirtschaft einen Nutzen haben. «Der Regierungsrat bekräftigt damit seinen Einsatz für einen dienstleistungsorientierten Kanton», hält Sicherheitsdirektorin Laura Dittli zur Revision der Gebührenverordnung fest. «Zudem sind wir erfreut, dass der Kanton Zug aufgrund der guten finanziellen Situation auf diese Weise der Bevölkerung etwas zurückgeben kann», so die Sicherheitsdirektorin weiter.

Gebühren sinken durchschnittlich um 25 Prozent

Am stärksten sinken die Gebühren für Führer- und Fahrzeugausweise. Auch die Gebühren für Fahrzeug- und Führerprüfungen sowie für Sonderbewilligungen werden mehrheitlich reduziert. Die sogenannten «Versäumnis- und Massnahmengebühren» verändern sich nicht, weil der Regierungsrat gesetzeswidriges Verhalten nicht belohnen will.

Neues Verkehrssteuergesetz: Einführung per 1. Januar 2027

Im Oktober 2024 revidierte der Kantonsrat das Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr (Vorlage Nr. 3628). Kernpunkt ist der Wechsel zu einer technologieneutralen Steuer. Aufgrund der hohen Komplexität bei der Entwicklung der neuen Motorfahrzeugsteuer-Berechnungsgrundlage nimmt die Umsetzung und Implementierung mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch. Insbesondere die Weiterführung des bisherigen Systems parallel zur Einführung des neuen Systems sowie die vorgesehene Bonusoption muss genau abgestimmt werden. Das revidierte Gesetz über die Verkehrssteuern tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.

Kontakt

Laura Dittli

Regierungsrätin
Sicherheitsdirektion

+41 41 594 50 20 laura.dittli@zg.ch