Häufige Fragen Archäologie und Bauforschung

Architektinnen und Architekten, die Eigentümerschaft, Medien oder generell an Archäologie Interessierte haben immer wieder Fragen, wenn es um archäologische Funde oder Untersuchungen geht. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an uns.

Wand und Holzboden in der Taube in Zug

Ausgrabung

Ja. Nach Möglichkeit bieten wir insbesondere für Studierende Praktika an. Interessierte wenden sich an info.ada@zg.ch.

Ja. Im Kanton Zug gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Die Benutzung unseres Archivs ist auf Voranmeldung möglich und kostenlos.

Nein. Die Durchführung von archäologischen Boden- und Bauuntersuchungen sowie die vorsorgliche Konservierung von archäologischen Funden gehören zu unserem gesetzlichen Auftrag.

Funde

Gemäss Gesetz sind alle «herrenlosen Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert» Eigentum desjenigen Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden werden.

Füllen Sie eine Fundmeldung aus auf der Seite Fundmeldung Baustelle.

Finanzen

Nein. Die Kosten für die archäologische (Bau-)Untersuchung trägt der Kanton. Freilegungs- und Abbrucharbeiten, welche nicht durch das Amt erledigt werden, sowie die Entsorgung von Bauschutt und Aushubmaterial gehen jedoch zu Lasten der Bauherrschaft.

Nein. Aber Verzögerungen können mehrheitlich verhindert werden, wenn sich alle Involvierten rechtzeitig absprechen.

Kontakt

Amt für Denkmalpflege und Archäologie

Anschrift
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Hofstrasse 15
6300 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 28 28