Bauen im Gewässerabstand
Wenn an den Zuger Seen, Flüssen und Bächen gebaut wird, sind Mindestabstände einzuhalten. Im Rahmen der aktuellen Ortsplanungsrevision 2025 werden die Gewässerräume über den ganzen Kanton ausgeschieden.
Bauen im Gewässerabstand
Gewässer haben verschiedene Funktionen zu erfüllen: Sie sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen und sie machen Siedlungen attraktiv. Wird an den Zuger Seen, Flüssen und Bächen gebaut, sind Mindestabstände einzuhalten.
Bei der Behandlung von Baugesuchen, die den Gewässerabstand betreffen, wird deshalb geprüft, ob die nötigen Gründe für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstandes vorliegen.
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