Steuerfüsse natürliche Personen
Eine Aufstellung der Steuerfüsse (Kanton, Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden, Bürgergemeinden) ist nach Gemeinden und Jahren geordnet.
Steuerfüsse
Der Kanton, die Gemeinden und die Kirchgemeinden bestimmen je ihre eigenen Steuerfüsse. Der kantonale Steuerfuss gilt dabei für den gesamten Kanton. Die Einwohnergemeinden, Kirch- und Bürgergemeinden legen den Steuerfuss selber fest.
Abteilung
Natürliche Personen Bahnhofstrasse 26 6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00