Konkursverfahren
Der Konkurs führt zur zwangsrechtlichen Liquidation des gesamten schuldnerischen Vermögens.
Dies im Gegensatz zur Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung, bei welcher nur einzelne Vermögenswerte zugunsten der betreibenden Gläubiger verwertet werden.
Ablauf des Konkurses
Der Konkursrichter eröffnet über einen Schuldner auf eigenes Begehren oder auf Antrag eines Gläubigers den Konkurs. Ebenso wird eine von den Erben ausgeschlagene Erbschaft konkursamtlich liquidiert. Weist eine Gesellschaft einen Mangel in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Organisation auf oder verfügt sie über kein Rechtsdomizil, führt dies ebenfalls zur Konkurseröffnung.
Das Konkursamt wickelt das Verfahren ab, indem es die angemeldeten Forderungen überprüft, die vorhandenen Aktiven sichert, die Vermögenswerte liquidiert und den daraus resultierenden Erlös unter die rechtskräftig zugelassenen Gläubiger verteilt. Daneben leistet das Konkursamt Rechtshilfe in Konkursen, welche in anderen Kantonen oder gar im Ausland eröffnet wurden, sofern diese das Kantonsgebiet betreffen, insbesondere wenn Vermögenswerte sicherzustellen und zu verwerten sind.
Die Art des Verfahrens richtet sich nach den vorhandenen Aktiven und der Komplexität. Bei wenigen liquiden Mitteln und einfachen Verhältnissen wird der Konkurs summarisch durchgeführt. Können die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden, wird der Konkurs eingestellt. Selten wird das aufwändige ordentliche Verfahren durchgeführt.
Einen Überblick über den Ablauf der verschiedenen Verfahren erhalten Sie aus dem Ablaufschema.
Kontakt
Konkursamt
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