Lotteriefondsgesuche
Die Mittel des Lotteriefonds stehen für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder mit gesamtschweizerischer Bedeutung zur Verfügung.
Anforderungen
Die Gelder des Lotteriefonds können nur für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke verwendet werden. Sie werden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet (§ 27 Lotteriegesetz).
Beitragsgesuche für Projekte in den Bereichen Umwelt, Natur, Landschaft, Naherholung, Architektur und Landschaftsarchitektur können über das untenstehende Portal eingereicht werden. Das Amt für Raum und Verkehr prüft die Gesuche. Über eine Vergabe der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Baudirektion beziehungsweise der Regierungsrat.
Kontakt: Nicole Dietziker, 041 594 10 95
Beitragsgesuche
Beitragsgesuche können nur über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00