22.01.2026, Medienmitteilung
Kanton Zug übernimmt rund einen Drittel der Kinderbetreuungskosten
Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 pauschal mit 33 Prozent an den Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Mit dieser Kantonspauschale werden Familien finanziell entlastet und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt.
Der Zuger Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 die revidierte Kinderbetreuungsverordnung verabschiedet. Kern der Revision ist die neue Kantonspauschale: Der Kanton übernimmt künftig 33 Prozent der Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter. Die revidierte Verordnung tritt per 1. August 2026 in Kraft.
Direkte finanzielle Entlastung für Familien
Anspruch auf die Kantonspauschale haben Erziehungsberechtigte von Kindern ab drei Monaten, die im Kanton Zug wohnen und in einer Kita oder Tagesfamilie betreut werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zudem erwerbstätig oder in Ausbildung sein. Der Anspruch auf die Kantonspauschale besteht ab August 2026. Die Gesuchstellung erfolgt über eine Online-Plattform, die einige Wochen davor aufgeschaltet wird.
Sobald die Plattform betriebsbereit ist, informiert der Kanton erneut per Medienmitteilung. Gemeinden und Betreuungseinrichtungen werden direkt orientiert. Ergänzend werden alle wichtigen Angaben zur Gesuchstellung auf der Website des Kantons publiziert.
Die Kantonspauschale ist unabhängig vom Einkommen und wird direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Sie ergänzt die Betreuungsgutscheine der Gemeinden.
Zug zählt zu den Vorreiterkantonen
Mit der Einführung der Kantonspauschale positioniert sich der Kanton Zug schweizweit als Vorreiter in Bezug auf familienfreundliche Rahmenbedingungen für Familien und Unternehmen. «Die Kantonspauschale ist ein Meilenstein in der familienergänzenden Kinderbetreuung», so der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler.
Klare Qualitätsvorgaben und ein bedarfsgerechtes Angebot
Die revidierte Kinderbetreuungsverordnung präzisiert ausserdem die Aufsichts- und Qualitätsstandards für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Betreuung. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden klarere Vorgaben, wie sie ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot sicherzustellen haben. Damit gelten im gesamten Kanton einheitliche Rahmenbedingungen, die den Kindern eine Betreuung nach hohen Standards gewährleisten und Gemeinden sowie Betreuungseinrichtungen Planungssicherheit geben. Grundlage der revidierten Kinderbetreuungsverordnung ist das vom Kantonsrat Anfang 2025 beschlossene Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG).
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Kontakt
Andreas Hostettler
Landammann, Direktionsvorsteher Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch