11.05.2026, Medienmitteilung
Stand Umsetzung Wohnpolitische Strategie 2030
Die Wohnpolitische Strategie 2030 der Zuger Regierung zielt darauf ab, die angespannte Wohnsituation zu entschärfen und langfristig bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Zahlreiche Massnahmen werden zurzeit entwickelt. Darunter auch eine Erstberatung für die Verdichtung in Einfamilienhaus-Quartieren.
Gründe für die hohe Nachfrage auf dem Zuger Wohnungsmarkt sind der attraktive Lebens- und Wirtschaftsstandort, die gute Erschliessung im Metropolitanraum Zürich, der wirtschaftliche Wohlstand und die demographische Entwicklung. Für die Trägheit des Angebots und dem damit verbundenen mangelnden Wohnraum sind lange Planungsprozesse, immer mehr Einsprachen, begrenzt verfügbares Bauland, eine steigende Anzahl an gesetzlichen Vorschriften und Baunormen sowie teils fehlende Wirtschaftlichkeit für die Investoren verantwortlich.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat auf diese Herausforderung reagiert und eine umfassende Wohnpolitische Strategie 2030 (WPS 2030) erarbeitet. Damit sollen die Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt langfristig verbessert werden. Die WPS 2030 befindet sich zurzeit in der Umsetzung.
Beratung für Einfamilienhaus-Besitzer
Mit einer Erstberatung will der Regierungsrat die Verdichtung in Einfamilienhaus-Quartieren (EFH) fördern und hat dafür dem Kantonsrat eine Vorlage unterbreitet. Diese Massnahme aus der WPS 2030 soll interessierten Eigentümerschaften eine freiwillige Erstberatung für die Verdichtung im Bestand anbieten. Der Kanton soll 80 Prozent der Beratungskosten; maximal 10 000 Franken übernehmen. Ziel ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie mit Skizzen, Kosten und Finanzierungsmöglichkeit, um das Verdichtungspotenzial auf Einzelparzellen im Einfamilienhaus-Bestand zu aktivieren. Für die Beratung soll ein verwaltungsexternes Team beauftragt werden. Das Team kann die Beratung auch an Eigentümerschaften mir ihren eigenen Architektinnen oder Architekten delegieren.
Weiter sollen mehrere EFH-Eigentümerschaften, wenn diese gemeinsam mit den Gemeinden einen einfachen Bebauungsplan erarbeiten, unterstützt werden. Dieser erlaubt zum Beispiel ein zusätzliches Geschoss, plus 20 Prozent Nutzungsmass, geringere arealinterne Abstände und eine um 50 Prozent grössere Gebäudelänge. Dies schafft Spielraum für koordinierte Aufstockungen oder Ersatzneubauten in EFH-Gebieten. Hierzu will der Kanton maximal 20 000 Franken zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, die Gemeinden übernehmen die Federführung und beteiligen sich ebenfalls mit dem gleichen Betrag wie der Kanton.
Unterstützung für Wohnbaugenossenschaften
Die Stärkung der Kreditvergabe der Zuger Kantonalbank für preisgünstigen Wohnraum ist eine weitere Massnahme der WPS 2030. Diese Massnahme hat die Bank bereits im März 2025 umgesetzt. Die Bank gewährt den Zuger Wohnbaugenossenschaften für neue Finanzierungen höhere Belehnungen und berechnet die Tragbarkeit weitgehender. Damit will sie den preisgünstigen Wohnungsbau im Kanton Zug fördern.
Stand Gesetzesrevisionen PBG und WFG
Die Arbeiten für die Anpassungen im Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie im Wohnraumförderungsgesetz (WFG) sind fortgeschritten und gehen im Sommer/Herbst 2026 in die externe Vernehmlassung. Ziele bei der PBG-Revision sind vereinfachte und flexiblere Bauvorschriften sowie beschleunigte und optimierte Bewilligungsprozesse. Bei den Anpassungen im WFG sollen eine bessere Belegung der Haushalte in den unterstützten Wohnungen erreicht und die Beiträge für die Mietzuschüsse feiner abgestuft werden. Ebenso vorgesehen ist der Ausbau der Darlehen für die Erstellung von preisgünstigen Wohnungen. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die gesetzlichen Anpassungen – vom Entwurf bis zur Inkraftsetzung – Zeit brauchen. Die Wirkung auf den Wohnungsmarkt greift erst mittel- bis langfristig.
Weitere Massnahmen der WPS 2030
Eine weitere Massnahme ist die Idee zur Entwicklung von Weissen Zonen. Dies sind Gebiete, in denen mit speziellen Vorschriften schneller, dichter und höher gebaut werden soll. Zurzeit prüft die Baudirektion mit Fachpersonen, Anspruchsgruppen und Gemeinden die notwendigen Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung für eine mögliche Umsetzung. Diese sollen in die Anpassung des PBG einfliessen. Auch die Bevorzugung der ansässigen Bevölkerung bei der Vermietung von Wohnungen stellt eine Massnahme der WPS 2030 dar. Dazu führte die Baudirektion einen Workshop mit grossen Vermietern und Eigentümerschaften von Mietwohnungen durch, um zusätzliche Erkenntnisse für die Umsetzungsarbeiten zu gewinnen.
Unbeeinflussbare Faktoren im Wohnungsmarkt
Zu den Faktoren des Wohnungsmarkts auf welche die Zuger Politik keinen unmittelbaren Einfluss hat, gehören finanzielle Faktoren wie zum Beispiel die Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank oder die Kreditregeln der Banken. Diese Rahmenbedingungen beeinflussen das Volumen der Bauinvestitionen. Weitere unbeeinflussbare Faktoren sind das Bevölkerungswachstum, die internationale Zuwanderung, die Überalterung der Bevölkerung sowie die steigenden Wohnansprüche. Auf dem Immobilienmarkt sind es die Baukosten und der Fachkräftemangel in der Baubranche.
Luftaufnahme der Stadtlandschaft Baar–Zug.
