Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht

Mit Beschluss vom 11. Juli 2017 hat der Regierungsrat die Direktion des Innern beauftragt, eine konferenzielle Anhörung zur Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht durchzuführen. Alle interessierten Kreise haben zudem die Möglichkeit, bis spätestens 8. September 2017 hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.

Kontakt

Direktion des Innern

Kontaktformular
Anschrift
Direktion des Innern
Neugasse 2, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 24 00