Zuger Behindertenpolitik
Am 18. Juni 2026 findet im Kanton Zug die zweite inklusive Landsgemeinde statt. Dabei diskutieren Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantonsrats über das Thema Arbeit.
Inklusive Landsgemeinde
Inklusive Landsgemeinde
Arbeit im Fokus, Inklusion im Zentrum:
Bei der zweiten Inklusiven Landsgemeinde am 18. Juni 2026 kommen Menschen mit Behinderungen und Mitglieder des Kantonsrats ins Gespräch.
Dafür suchen wir Menschen mit Behinderungen, die sich politisch beteiligen und aktiv an der Gestaltung einer inklusiven Zukunft mitwirken möchten.
Damit Interessierte gut vorbereitet sind, lädt die Firma Conclood in Zusammenarbeit mit uns zu einer Informationsveranstaltung ein.
Das erfahren Sie an der Informationsveranstaltung
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wie die Inklusive Landsgemeinde funktioniert,
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wie Sie Ihre Anliegen einbringen können,
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und wie wir Sie bei der Vorbereitung konkret unterstützen.
Informationsveranstaltung
Datum: Donnerstag, 19. Februar 2026
Zeit: 17.00–18.30 Uhr
Ort: Direktion des Innern des Kantons Zug, Neugasse 2, 3. Stock, 6300 Zug
Hier können Sie sich für die Informationsveranstaltung anmelden: Anmeldung Information ILG26.
Aktionstage Behindertenrechte
Zwischen dem 15. Mai und 15. Juni 2024 haben die ersten Aktionstage Behindertenrechte "Zukunft Inklusion" stattgefunden. Im Kanton Zug haben sich 35 Partnerinnen und Partner an 45 Aktionen beteiligt.
Die nächsten Aktionstage Behindertenrechte finden im Jahr 2027 statt.
Die Hauptziele sind:
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Anliegen von Menschen mit Behinderung;
- Behindertengleichstellung in allen Lebensbereichen fördern;
- Inklusion, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung fördern.
Werfen Sie einen Blick zurück auf unsere Partnerschaften und unseren Kalender.
Logo der Aktionstage Behindertenrechte
Beauftragte Behindertenrechte
Die allgemeinen Menschenrechte gelten für alle Menschen. Damit sie für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt wirksam werden, braucht es angepasste Rahmenbedingungen. Die Beauftragte für Behindertenrechte informiert und berät dazu, wie die Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung gefördert und gesichert werden können. Gemeinsam mit Betroffenen entwickelt sie einen Massnahmenplan, der die zentralen Schwerpunkte für die kommenden Jahre festlegt.
Selbstbestimmtes Leben
Als Mensch mit Behinderung sollen Sie mehr Wahlmöglichkeiten haben und selbstbestimmter leben können.
- Wollen Sie privat oder in einem Heim wohnen?
- Wollen Sie auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt arbeiten?
- Wollen Sie von Fachpersonen oder Privatpersonen ambulant unterstützt werden?
- Wollen Sie in Ihrer stationären Einrichtung mitbestimmen?
- Wollen Sie, dass Ihre Anliegen von der Politik gehört werden?
Das neue «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf» (LBBG) bietet Ihnen seit 2024 mehr Möglichkeiten.
Bild: Fachtagung der Beauftragten für Behindertenrechte im März 2023, Übergabe vom erarbeiteten Manifest.
Konzepte und Berichte
Die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit hat untersucht, wie die Situation bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Pflegebedarf ist, was für Weiterentwicklungsbedarfe sowie Optimierungsmöglichkeiten an der Schnittstelle von Behinderung und Pflege bestehen.
Das Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik wurde anlässlich einer Tagung von Selbstvertretenden und Fachleuten aller Kantone in Zug verabschiedet. Es soll unser Handeln antreiben.
Mit der Bedarfsanalyse- und Angebotsplanung plant der Kanton Zug das bedarfsgerechte Angebot an Unterstützungleistungen für Menschen mit Behinderung innerhalb des Kantons.
Mit dem Rahmenkonzept koordinieren die Zentralschweizer Kantone die Behindertenpolitik über die Kantonsgrenzen hinaus.
Behinderung und Pflege im Kanton Zug
Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik
Bericht Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
Links
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen zu Behinderung und Betreuungsleistungen sowie weitere nützliche Links.
Kantonsratsvorlage Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)
Bundesgesetz über die Benachteiligung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
Eidg. Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Vernehmlassungsvorlage Verordnung über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
UN-Konventionen
Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) gibt es verschiedene Übereinkommen mit einer Anzahl Ländern. Die Schweiz ist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, die in den Konventionen aufgeführten Standards einzuhalten. Regelmässig schreibt der Bundesrat einen Bericht, wie die Umsetzung der Minimalstandards in der Vergangenheit war:
- Wo haben Verbesserungen stattgefunden?
- Wo gibt es noch Handlungsbedarf?
