Zuger Behindertenpolitik
Am Montag, 9. September fand die erste inklusive Landsgemeinde im Kanton Zug statt. Menschen mit Behinderungen diskutierten zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantonsrats über politische Rechte, Inklusion und Teilhabe.
Inklusive Landsgemeinde
Am 9. September fand die erste inklusive Landsgemeinde statt.
Menschen mit Behinderungen diskutierten mit Kantonsrätinnen und Kantonsräte über die Situation im Kanton Zug. Die inklusive Landsgemeinde fand im Kantonsratssaal in Zug statt.
Bei der ersten Zuger inklusiven Landsgemeinde stand der Austausch im Zentrum. Die Teilnehmenden berichteten aus ihren Erfahrungen und zeigten auf, was es braucht, um einer inklusiven Gesellschaft einen Schritt näher zu kommen.
Arbeits-Möglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt
Was braucht es für einen inklusiven Arbeitsmarkt? Wie können Arbeitgebende die Potentiale von Menschen mit Behinderungen besser nutzen und welche Bedingungen müssen geschaffen werden?
Bezahlbarer Wohnraum im Kanton Zug
Was braucht es, um selbständig zu wohnen?
Politische Teilnahme und Engagement
Was braucht es, damit sich Menschen mit Behinderungen politisch und gesellschaftlich engagieren können? Wie findet man Zugang und was heisst es sich politisch zu beteiligen?
Zu diesen Fragen wurde diskutiert und ausgetauscht. Forderungen und Vorschläge können in den Zuger Massnahmenplan einfliessen und wurden von den Teilnehmenden Politikerinnen und Politkern mit viel Interesse angehört.
Aktionstage Behindertenrechte 2024
Zwischen 15. Mai und 15. Juni 2024 haben die ersten Aktionstage Behindertenrechte "Zukunft Inklusion" stattgefunden.
Im Kanton Zug haben sich 35 Aktionspartner und Aktionspartnerinnen an 45 Aktionen beteiligt. Die Aktionstage wurden vom Kantonalen Sozialamt und dem Organisationskomitee mit Vertretenden aus NGO's, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Selbstvertretenden orgnisiert. Der Zuger Regierungsrat Andreas Hostettler wirkte als Schirmherr.
Die Hauptziele waren:
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Anliegen von Menschen mit Behinderung;
- Behindertengleichstellung in allen Lebensbereichen fördern;
- Inklusion, Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung fördern.
Werfen Sie einen Blick zurück auf unsere Partnerschaften und unseren Kalender.
Logo der Aktionstage Behindertenrechte.
Beauftragte Behindertenrechte
Die allgemeinen Menschenrechte gelten für jede und jeden. Für Menschen mit Behinderung braucht es dafür manchmal etwas andere Rahmenbedingungen. Die Beauftragte Behindertenrechte kann aufzeigen und beraten, wie die Grundfreiheiten auch für Menschen mit Behinderung gefördert und gewährleistet werden können. Sie erarbeitet zusammen mit Menschen mit Behinderung unter anderem einen Massnahmenplan, um die Schwerpunkte für die nächsten Jahre festzulegen.
Selbstbestimmtes Leben
Menschen mit Behinderung sollen mehr Wahlmöglichkeiten haben und selbstbestimmter leben können.
- Wollen Sie privat oder in einem Heim wohnen?
- Wollen Sie auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt arbeiten?
- Wollen Sie von Fachpersonen oder Privatpersonen ambulant unterstützt werden?
- Wollen Sie in Ihrer stationären Einrichtung mitbestimmen?
- Wollen Sie, dass Ihre Anliegen von der Politik gehört werden?
Das neue «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf» (LBBG) bietet Ihnen ab 2024 mehr Möglichkeiten.
Bild Fachtagung Behindertenbeauftragte 2023
Konzepte und Berichte
Die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit hat untersucht, wie die Situation bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Pflegebedarf ist, was für Weiterentwicklungsbedarfe sowie Optimierungsmöglichkeiten an der Schnittstelle von Behinderung und Pflege bestehen.
Das Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik wurde anlässlich einer Tagung von Selbstvertretenden und Fachleuten aller Kantone in Zug verabschiedet. Es soll unser Handeln antreiben.
Mit der Bedarfsanalyse- und Angebotsplanung plant der Kanton Zug das bedarfsgerechte Angebot an Unterstützungleistungen für Menschen mit Behinderung innerhalb des Kantons.
Mit dem Rahmenkonzept koordinieren die Zentralschweizer Kantone die Behindertenpolitik über die Kantonsgrenzen hinaus.
Behinderung und Pflege im Kanton Zug
Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik
Bericht Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
Links
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen zu Behinderung und Betreuungsleistungen sowie weitere nützliche Links.
Kantonsratsvorlage Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)
Bundesgesetz über die Benachteiligung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
Eidg. Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Vernehmlassungsvorlage Verordnung über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
UN-Konventionen
Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) gibt es verschiedene Übereinkommen mit einer Anzahl Ländern. Die Schweiz ist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, die in den Konventionen aufgeführten Standards einzuhalten. Regelmässig schreibt der Bundesrat einen Bericht, wie die Umsetzung der Minimalstandards in der Vergangenheit war:
- Wo haben Verbesserungen stattgefunden?
- Wo gibt es noch Handlungsbedarf?
Team Behinderung und Betreuungsleistungen
Beauftragte Behindertenrechte
Die allgemeinen Menschenrechte gelten für jede und jeden. Für Menschen mit Behinderung braucht es dafür manchmal etwas andere Rahmenbedingungen. Die Beauftragte Behindertenrechte kann aufzeigen und beraten, wie die Grundfreiheiten auch für Menschen mit Behinderung gefördert und gewährleistet werden können. Sie erarbeitet zusammen mit Menschen mit Behinderung unter anderem einen Massnahmenplan, um die Schwerpunkte für die nächsten Jahre festzulegen.
Selbstbestimmtes Leben
Menschen mit Behinderung sollen mehr Wahlmöglichkeiten haben und selbstbestimmter leben können.
- Wollen Sie privat oder in einem Heim wohnen?
- Wollen Sie auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt arbeiten?
- Wollen Sie von Fachpersonen oder Privatpersonen ambulant unterstützt werden?
- Wollen Sie in Ihrer stationären Einrichtung mitbestimmen?
- Wollen Sie, dass Ihre Anliegen von der Politik gehört werden?
Das neue «Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf» (LBBG) bietet Ihnen ab 2024 mehr Möglichkeiten.
Bild Fachtagung Behindertenbeauftragte 2023
Konzepte und Berichte
Die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit hat untersucht, wie die Situation bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung mit erhöhtem Pflegebedarf ist, was für Weiterentwicklungsbedarfe sowie Optimierungsmöglichkeiten an der Schnittstelle von Behinderung und Pflege bestehen.
Das Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik wurde anlässlich einer Tagung von Selbstvertretenden und Fachleuten aller Kantone in Zug verabschiedet. Es soll unser Handeln antreiben.
Mit der Bedarfsanalyse- und Angebotsplanung plant der Kanton Zug das bedarfsgerechte Angebot an Unterstützungleistungen für Menschen mit Behinderung innerhalb des Kantons.
Mit dem Rahmenkonzept koordinieren die Zentralschweizer Kantone die Behindertenpolitik über die Kantonsgrenzen hinaus.
Behinderung und Pflege im Kanton Zug
Manifest für eine inklusive Behindertenpolitik
Bericht Bedarfsanalyse und Angebotsplanung
Links
Hier finden Sie rechtliche Grundlagen zu Behinderung und Betreuungsleistungen sowie weitere nützliche Links.
Kantonsratsvorlage Gesetz über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)
Bundesgesetz über die Benachteiligung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
Eidg. Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Vernehmlassungsvorlage Verordnung über Leistungen für Personen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBV)
UN-Konventionen
Unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) gibt es verschiedene Übereinkommen mit einer Anzahl Ländern. Die Schweiz ist der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, die in den Konventionen aufgeführten Standards einzuhalten. Regelmässig schreibt der Bundesrat einen Bericht, wie die Umsetzung der Minimalstandards in der Vergangenheit war:
- Wo haben Verbesserungen stattgefunden?
- Wo gibt es noch Handlungsbedarf?