Gesetz über die Geoinformation im Kanton Zug

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf betreffend Teilrevision des Gesetzes über die Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-​ZG) vom 29. März 2012 in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 11. Juni 2018 zur Revisionsvorlage Stellung zu nehmen.

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