Teilrevision der Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten (BGS 753.3)
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, den Entwurf für die Teilrevision der Bootsstationierungsverordnung in die Vernehmlassung zu geben. Gemeinden, Korporationen und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 16. August 2023 zu den Anpassungen Stellung zu nehmen. Sicherheitsdirektion/Direktionssekretariat
Sandra Brechbühl
Jur. Mitarbeiterin /
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