Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV); Neue Methode für die Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial
Sehr geehrte Frau D’Amelio-Favez, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 17. November 2025 hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD die Anhörung im Zusammenhang mit der Anpassung zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV); Neue Methode für die Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial eröffnet und die Kantonsregierungen zur Stellungnahme bis 16. Februar 2026 eingeladen. Zur Vorlage nehmen wir gerne Stellung.
Details siehe Download.
