Vereinbarung der Zentralschweizer Kantone mit der Universität Zürich zur Durchführung von Legalinspektionen 2026

Sehr geehrte Frau Troxler, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. April 2026 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 10. Juni 2026 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug nehmen wir zur Vorlage gerne wie folgt Stellung:

Wir begrüssen die Vereinbarung der Zentralschweizer Kantone mit der Universität Zürich betreffend die Durchführung von Legalinspektionen sehr. Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeit, Ärztinnen und Ärzte für die Aufgabe der Legalinspektionen zu finden, ist diese Vereinbarung für den Kanton Zug wichtig und dringlich. Wir sind inhaltlich damit vollständig einverstanden. Einzig in formeller bzw. redaktioneller Hinsicht sehen wir einen punktuellen Anpassungsbedarf. 

Details siehe Download.

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