Schulqualität
Schulentwicklung und Evaluation bilden den Steuerkreis der Qualitätsentwicklung an allen Zuger Schulen.
Schulentwicklung
Die Schulentwicklung nimmt Bedürfnisse aus der Schulpraxis und Erkenntnisse aus der Forschung auf. Sie initiiert, koordiniert und steuert Projekte und Weiterentwicklungen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Als Grundlage dient der Referenzrahmen Schulqualität.
Der Bildungsrat beschliesst die Bildungsziele und bewilligt die kantonalen Schulentwicklungsprojekte. Als Grundlage dient das Rahmenkonzept Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen.
Weiterführende Informationen
Das Rahmenkonzept für die Qualitätssicherung und -entwicklung (QSE Sek II) an den kantonalen Mittelschulen wird durch die Schulkommission festgelegt. Die durch eine Rektorin, einen Rektor geführten Schulleitungen verantworten die Entwicklung. Beaufsichtigt wird die Schulentwicklung durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule der Bildungsdirektion.
Gemäss § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die kantonalen Schulen (BGS 414.11) ist die Schulkommission zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Ausgangspunkt ist eine Vision für die Zuger Mittelschulen. Diese bildet die Grundlage für die Formulierung der Strategie der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen 2023 bis 2026.
Die IT-Strategie der kantonalen Schulen wurde ab Ende 2021 erarbeitet und am 26. Oktober 2022 vom Lenkungsausschuss IT kantonale Schulen einstimmig verabschiedet.
Kontakt: Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
Die Entwicklung der Berufsfachschulen wird teils durch den Bund, teils durch den Kanton sowie durch die Schulen angestossen. Beaufsichtigt wird die Schulentwicklung der Berufsfachschulen durch die Volkswirtschaftsdirektion. Als Grundlage gilt das Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung QE für die Sekundarstufe II.
Evaluation
Unter Evaluation im Bildungsbereich versteht man eine systematische Beschreibung und Bewertung der Schulqualität.
Die gemeindlichen Schulen werden durch die Abteilung Externe Schulevaluation des Amts für gemeindliche Schulen evaluiert.
Weiterführende Informationen
Die externe Evaluation der kantonalen Mittelschulen ist gesetzlich vorgegeben. Sie wird durch die Schulen organisiert und die Schulkommission über die Ergebnisse informiert. Beaufsichtigt wird die Evaluation durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule der Bildungsdirektion.
Kontakt: Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
Die Evaluation der Berufsfachschulen wird durch die Volkswirtschaftsdirektion beaufsichtigt. Als Grundlage gilt das Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung QE für die Sekundarstufe II.