Recht und Aufsicht
Die öffentliche Schule bewegt sich innerhalb gesetzlicher Bestimmungen. Für die Konfliktlösung in der Schule gibt es gute Wege. Für die Aufsicht sind verschiedene Stellen zuständig.
Gesetze
Staatliches Handeln muss auf der Grundlage von gesetzlichen Erlassen erfolgen. In der Gesetzessammlung des Kantons Zug finden sich auch die Erlasse für den Schulbereich.
Konflikte
In der öffentlichen Schule kommt die ganze Welt zusammen. Konflikte gehören nicht zur Tagesordnung, aussergewöhnlich sind sie aber auch nicht. Respekt und gegenseitiges Zuhören sind für die Konfliktlösung zentral. Häufig können Konflikte direkt zwischen Eltern und Lehrperson gelöst werden. Dasselbe gilt natürlich für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr von ihren Eltern vertreten werden. Ist der direkte Austausch mit der Lehrperson gestört, kann eine Stufe höher mit der Schulleitung das Gespräch gesucht werden. Die oberste schulische Leitung geht von der Rektorin bzw. vom Rektor aus. Bevor ein Konflikt eskaliert, lohnt sich in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle des Kantons Zug. Diese vermittelt unabhängig, neutral, vertraulich und kostenlos zwischen den Konfliktparteien – auch im Bereich der Schule.
Tipp für alle Beteiligten: Eine kurze und gemeinsam unterzeichnete Aktennotiz am Ende eines Gesprächs schafft Klarheit über das Gesagte und das weitere Vorgehen.
Schulaufsicht
Der Kanton prüft die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen durch die Schulen. Für die gemeindlichen Schulen, Privatschulen oder im Falle von Privatschulung übernimmt die Abteilung Schulaufsicht im Amt für gemeindliche Schulen diese Aufgabe. Die Gymnasien, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule sowie die Pädagogische Hochschule werden durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule beaufsichtigt. Für die Aufsicht über die kantonalen Berufsfachschulen und die Brückenangebote ist die Volkswirtschaftsdirektion zuständig.
Die Aufsicht über die gemeindlichen Schulen ist eine zwischen Kanton und Gemeinden geteilte Aufgabe.
Weiterführende Informationen finden Sie hier
Die Gymnasien, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule sowie die Pädagogische Hochschule Zug werden durch das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule beaufsichtigt.
Die Berufsfachschulen werden durch die Volkswirtschaftsdirektion beaufsichtigt.