Gastfamilie werden
Viele geflüchtete Personen aus der Ukraine im Kanton Zug leben dank des Engagements der Zuger Bevölkerung in Gastfamilien. Die soziale Integration der geflüchteten Personen hat sich als wertvoller Dienst erwiesen. Werden auch Sie zum Gastgeber. Auf dieser Seite erfahren Sie alles nötige.
Was Sie erwartet
Die private Aufnahme von geflüchteten Menschen ist sowohl für Sie als Gastfamilie wie auch für ihre Gäste eine Herausforderung. Der neue Alltag wirft besonders am Anfang viele Fragen auf, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien geregelt sind. Jedoch erhalten Sie professionelle Unterstützung. Weitere Erwartungen an Sie sind:
Grundsätzlich sollten zum Beginn des Zusammenlebens die gegenseitigen Erwartungen nicht zu hoch sein. Geflüchtete Menschen haben in der Regel ganz andere Prioritäten als ihre Gastfamilie. Man sollte sich eine gewisse Zeit geben, um herauszufinden, welche Wünsche und Möglichkeiten bestehen.
Stellen Sie sich darauf ein, die Geflüchteten für einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Ideal ist eine längerfristige Beherbergung von sechs Monaten und mehr. Die Mindestdauer für eine Anmeldung beträgt drei Monate.
Es ist ideal, wenn Sie als Gastfamilie etwas Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen.
Ein abschliessbares oder zumindest abgegrenztes Zimmer ist für die Gäste zentral. Der Wohnraum sollte für beide Parteien Rückzugsmöglichkeiten beinhalten, denn zu viel Nähe ist auf die Dauer belastend.
Der Zugang zu Badezimmer und Küche/Kochgelegenheit muss gewährleistet sein.
Antrag für den Beitrag für die Unterbringung von Personen mit Status «S» bei Privatpersonen
Wo Sie sich unverbindlich melden können
Aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage an einer Unterbringung in Gastfamilien, sind wir laufend auf der Suche nach geeigneten Gastfamilien im Kanton Zug. Simon Gamma freut sich auf ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!