Finanzkontrolle
Wir sind das unabhängige Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Zug und unterstützen den Kantonsrat bei der Oberaufsicht über den Staatshaushalt sowie den Regierungsrat bei der Finanzaufsicht.
Unsere Themen
Wir prüfen zuhanden der Regierung und der Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats den gesamten Finanzhaushalt des Kantons Zug und seinen Anstalten nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes.
- Jährliche Prüfung des Geschäftsberichts (Jahresrechnung) des Kantons Zug
- Jährliche Prüfung der Separatfondsrechnung
- Revision der Jahresrechnung der Pädagogischen Hochschule Zug (öffentlich-rechtliche Anstalt)
- Revision der Jahresrechnung der Justizvollzugsanstalt Bostadel (öffentlich-rechtliche Anstalt - Konkordat der Kantone Basel-Stadt und Zug)
- Periodische Prüfung der kantonalen Direktionen und Ämter
- Prüfung der Internen Kontrollsysteme (effiziente Prozesse, korrekte finanzielle und operative Informationen, Compliance, Vermögensschutz)
- Prüfung von Projekt- und Kreditabrechnungen
- Abrechnungsprüfung von Leistungs- und Subventionsvereinbarungen (mit privaten Institutionen)
- Revisionsmandate bei Dritten (Stiftungen, Vereine, Konkordate, Konferenzen)
Kontakt
Finanzkontrolle
Über uns
Die Finanzkontrolle ist das unabhängige Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons Zug und unterstützt den Kantonsrat bei der Oberaufsicht über den Staatshaushalt sowie den Regierungsrat, die Direktionen, die Staatskanzlei und die obersten kantonalen Gerichte bei der Ausübung der Finanzaufsicht (vgl. § 41 Finanzhaushaltgesetz [FHG]).
Wir sind zuständig für die Prüfung des gesamten Finanzhaushalts des Kantons Zug, insbesondere auch der Internen Kontrollsysteme. Wer der Aufsicht durch die Finanzkontrolle untersteht, hat eine Mitwirkungs- und Meldepflicht (vgl. § 51 Abs. 1 FHG).
Die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Finanzkontrolle ist gesetzlich festgelegt (vgl. § 41 Abs. 2 FHG). Wir verfügen über die Zulassung als «Revisionsexpertin» bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde. In unserer Prüfungstätigkeit sind wir Verfassung und Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet.
Mit unserer Tätigkeit (Prüfen, Bestätigen, Verbesserungen empfehlen) fördern wir unter anderem das Vertrauen in die Kantonale Verwaltung. Die ordnungs- und rechtmässige Verwendung der staatlichen Mittel steht im Vordergrund unserer Arbeit.
Team
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