Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht ist ein eigenständiges erstinstanzliches Gericht. Es entscheidet über Zwangsmassnahmen im Strafverfahren.

Kontakt

Zwangsmassnahmengericht

Anschrift
Zwangsmassnahmengericht
c/o Kantonsgericht Zug
Gerichtsgebäude an der Aa Aabachstrasse 3, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass elektronische Eingaben qualifiziert elektronisch signiert sein müssen. Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr im Kanton Zug sowie das zu verwendende Kontaktformular finden Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben, die per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

 

Telefonnummer
+41 41 594 52 00