Grosshandel
Sie brauchen eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic, wenn Sie Arzneimittel herstellen, vermitteln oder mit Arzneimitteln Grosshandel betreiben.
Grosshandel
Stellen Sie Arzneimittel her? Vermitteln Sie Arzneimittel oder betreiben Sie einen Grosshandel mit Arzneimitteln? Dann brauchen Sie eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstitutes Swissmedic.
Die Gesuchsformulare können hier heruntergeladen werden und müssen mit den darauf aufgeführten Unterlagen bei Swissmedic eingereicht werden:
Gesuchsformulare
Die Inspektionen der im Bereich Grosshandel/Herstellung tätigen Firmen übernimmt die akkreditierte Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich (KHZ), welche mit der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (RFS OZ) identisch ist. Wir führen im Unterauftrag der KHZ die Inspektionen bei den im Kanton Zug ansässigen Grosshandelsfirmen durch.
Unten finden Sie eine Auswahl verschiedener gesetzlicher Grundlagen und weitere Informationen.