Radon
Radon entsteht hauptsächlich im Erdboden, beim Zerfall von Radium in uranhaltigem Gestein. Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle dringt es in Wohnräume ein, wo es sich ansammelt. Wird Radongas eingeatmet, wirkt die Strahlung direkt auf das Lungengewebe und kann so Lungenkrebs verursachen.
Aufgaben der Radon-Kontaktstelle:
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sie sorgen dafür, dass genügend Radonmessungen durchgeführt werden, damit die Gebiete mit erhöhten Radongas-Konzentrationen festgestellt werden können;
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sie bestimmen aufgrund der Messungen, welche Gebiete als Radongebiete zu bezeichnen sind;
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sie erlassen Bauvorschriften, damit Grenz- und Richtwerte eingehalten werden;
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sie ordnen auf Gesuch hin Messungen oder Sanierungen an;
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sie führen in öffentlichen Gebäuden selbst Messungen und Sanierungen durch;
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sie kontrollieren nach Beendigung der Bauarbeiten stichprobenweise, ob die Grenzwerte eingehalten sind;
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sie informieren im Kanton über die Radonsituation.
Ende Mai 2011 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan 2012-2020 zum Schutz vor Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen verabschiedet. Darin sind die vorrangigen Massnahmen festgelegt, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung sicher zu stellen.
Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung des Bundes per 1. Januar 2018, wurde der Referenzwert auf 300 Bq/m3 gesenkt und die Kantone beauftragt Radonmessungen in Schulen und Kindergärten durchführen zu lassen.
Im Juni 2020 wurden die Eigentümer von Zuger Gebäuden, in denen sich Schulen, Kindergärten und -Betreuungseinrichtungen befinden, schriftlich aufgefordert Radonmessungen durchführen zu lassen. Die Messungen, für welche eine Expositionszeit von 12 Monaten empfohlen ist, laufen derzeit.
Radonrisiko im Kanton Zug
Seit 1996 führt die Radon-Kontaktstelle, die beim Amt für Verbraucherschutz der Gesundheitsdirektion angesiedelt ist, Messungen durch. Es wurden über 1000 Messungen in diversen Gebäuden durchgeführt.
Der Kanton Zug ist kein typisches Radongebiet. Einzelne Gebäude können jedoch erhöhte Radongas-Konzentrationen aufweisen. Mit den Sinnesorganen kann dieses Gas nicht wahrgenommen werden. Es stellt aber ein potentielles Gesundheitsrisiko dar. Für Wohn- und Aufenthaltsräume gilt ein Grenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Der arithmetische Mittelwert liegt im Kanton Zug deutlich unterhalb von 100 Bq/m³, also in einem unkritischen Bereich. Das aktuelle arithmetische Mittel der Radongas-Konzentrationen in bewohnten Gebäuden und die Beurteilung des Radon-Risikos Ihrer Gemeinde entnehmen Sie der Radonkarte auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.
Massnahmen mit Hilfe von Fachleuten planen
Radonsanierungen reichen von kostengünstigem Abdichten der Eindringstellen bis zum aufwändigen Einbau einer Bodenabsaugeinrichtung. Die Kosten für die Radonsanierung können von ein paar hundert bis 10'000 Franken (grosse Lüftungsanlagen) betragen. Um verlässliche Massnahmen zu treffen, empfiehlt es sich, eine Fachperson für Radonsanierungen zu kontaktieren. Eine Liste der anerkannten Radonfachberaterinnen und -berater ist auf der Internetseite des BAG zu finden. Eine Empfehlung zur kurzzeitigen Reduktion der Radongas-Konzentration ist, die Räume vor Benutzung gut durchzulüften.
Strengerer Radon-Höchstwert
Strengerer Radon-Höchstwert seit 1. Januar 2018
Nach der Revision der Strahlenschutzverordnung gilt ein Referenzwert von 300 Bq/m3. Was bedeutet das für das Bauwesen und die Bauverwaltungen?
Die Radonbelastung ist in der Schweiz unterschiedlich stark. Während das Mittelland geringe bis mittlere Werte aufweist, sind vor allem die Alpen und der Jura stark belastet. Die Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Staaten, eine möglichst tiefe Belastung mit Radon anzustreben, und hat sich mit anderen Organisationen auf einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) geeinigt. Dieser Wert für Wohn- und Aufenthaltsräume gilt auch mit der Revision der schweizerischen Strahlenschutzverordnung.
Empfehlungen der SIA-Norm 180
Der neue Referenzwert wird für das Bauwesen weder Mehrkosten noch Mehraufwand bedeuten. In den vergangenen Jahren haben sich die Normen des Berufsverbands der Schweizer Ingenieure und Architekten (SIA) zum Standardvertragswerk für Bauarbeiten entwickelt. Die für das Thema Radon wichtige Norm ist SIA 180 («Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden»). Erfreulich ist: In einem konsequent nach SIA 180 geplanten Neubau wurden die 300 Bq/m3 bereits seit längerem eingehalten.
Was Umbauten und Renovationen betrifft, werden die Baubewilligungsbehörden dem Thema Radon künftig mehr Beachtung schenken müssen. Die lokalen Unterschiede der Radongas-Konzentration sind sehr ausgeprägt, kein Haus gleicht dem andern. Vor einem Umbau oder einer Sanierung sollte deshalb eine Radonmessung durchgeführt werden, insbesondere dann, wenn Räume in Bodennähe neu zum Wohnen umgenutzt werden sollen.
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