Bezahlkarte im Asylbereich
Der Kanton Zug führt ab April 2026 schrittweise eine Bezahlkarte für Personen im Asylbereich ein. Die Unterstützungsleistungen werden direkt auf die Karte geladen und können in der Schweiz für Einkäufe und Dienstleistungen genutzt werden.
Was ist die Bezahlkarte?
Der Kanton Zug führt ab April 2026 schrittweise eine Bezahlkarte für Personen im Asylbereich ein. Die Bezahlkarte dient der Auszahlung von Unterstützungsleistungen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe.
Die Unterstützungsleistungen werden damit auf den täglichen Bedarf in der Schweiz ausgerichtet. Überweisungen und Zahlungen ins Ausland sind technisch gesperrt.
Die rechtliche Grundlage bildet das kantonale Sozialhilfegesetz sowie die Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich.
Wie funktioniert die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte funktioniert wie eine Prepaid-Karte ohne persönliches Bankkonto. Unterstützungsleistungen werden als Guthaben auf die Karte geladen.
Mit der Bezahlkarte können in der Schweiz Einkäufe und Dienstleistungen bezahlt werden.
Nicht möglich sind:
- Zahlungen im Ausland und ins Ausland
- Überweisungen (z.B. Einzahlungsschein, TWINT oder E-Banking)
Ein Bargeldbezug bis maximal 150 Franken pro Karte und Monat ist möglich. Dieser dient der Deckung von Ausgaben, bei denen keine Kartenzahlung möglich ist.
Für wen gilt die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte wird für Personen in der Asylsozialhilfe und in der Nothilfe eingeführt. Dazu gehören:
- Asylsuchende (Ausweis N)
- vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)
- Schutzbedürftige (Ausweis S)
- weggewiesene Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid
Gestaffelte Einführung
Ab April 2026 beginnt die Einführungsphase. Im Verlauf des Jahres 2026 werden zunächst mindestens 300 Personen auf die Bezahlkarte umgestellt. Die Konfiguration und die Abläufe werden während dieser Phase überprüft und bei Bedarf angepasst. Der vollständige Regelbetrieb ist spätestens ab 2028 vorgesehen.
Merkblatt für Klientinnen und Klienten
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Bezahlkarte steht hier zur Verfügung:
Fragen/Anliegen? Bitte melden Sie sich unter info.asyl@zg.ch
