Härtefälle
Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung B zu stellen.

Umwandlung F in B
Vorläufig aufgenommene Personen können nach einem Aufenthalt von mindestens fünf Jahren ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einreichen. Das Gesuch wird unter Berücksichtigung der Integration, der familiären Verhältnisse und der Zumutbarkeit der Rückkehr in den Herkunftsstaat vertieft geprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.
Bei Familien erfolgt die Härtefallprüfung immer für die gesamte Familie, weshalb die Voraussetzungen für alle Personen der Kernfamilie erfüllt sein müssen. Ausnahmen stellen Jugendliche dar, die eine berufliche Grundausbildung absolvieren oder kurz davorstehen.
Schalter Einreise / Aufenthalt:
MO: 08:00–11:45 / 14:00 –18:00
DI–FR: 08:00–11:45 / 14:00–17:00
Schalter Asyl:
MO–FR: 09:00–11:45 / 14:00–15:45
Telefon Einreise / Aufenthalt:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
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Telefon Asyl:
MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
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Unsere Büros und Schalter bleiben am Donnerstag, den 19. Juni 2025, aufgrund eines Feiertages geschlossen.