Aufenthalt und Niederlassung

Nach einem dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren kann Ihnen die Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie auf dieser Seite. In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren erteilt werden.

Bild Schalter Abteilung Einreise / Aufenthalt

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Schalter Einreise / Aufenthalt:
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MO–FR: 08:00–11:00 / 14:00–16:00
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Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr:

 

23. Dezember 2025 geöffnet 08.00–11.45 / 14.00–16.00 Uhr

 

Geschlossen ab 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026

Telefonnummer
+41 41 594 40 00