Mobilität
In Zug sind Sie gut unterwegs – mit Zug, Bus, Fahrrad, zu Fuss oder mit dem Auto. Hier erfahren Sie das Wichtigste zu Tickets, Abonnementen, Verkehrsregeln, Velo- und Fusswegen sowie zum Führerausweis und zum Umtausch ausländischer Ausweise.
Zug und Bus
Der öffentliche Verkehr in der Schweiz ist sehr gut ausgebaut. Fast jede Ortschaft ist mit Zug oder Bus erreichbar. Die Verkehrsmittel sind pünktlich, zuverlässig und verkehren in regelmässigen Abständen.
Der öffentliche Verkehr (ÖV) hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Da fast jede Ortschaft mehrmals pro Stunde erreichbar ist, nutzen viele Menschen regelmässig den Zug oder Bus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, beim Benutzen des öffentlichen Verkehrs Geld zu sparen – etwa durch Abonnemente oder Vergünstigungskarten.
Ein Beispiel ist das Halbtaxabonnement: Damit bezahlt man in der ganzen Schweiz nur die Hälfte des Ticketpreises.
Wer den Zug benutzen möchte, muss vor der Fahrt ein Ticket (Billett) kaufen. Der Kauf im Zug ist nicht möglich.
In Bussen gelten unterschiedliche Regelungen.
Ticketautomaten gibt es an jedem Bahnhof und an den meisten Bushaltestellen. In grösseren Bahnhöfen stehen zudem bediente Schalter zur Verfügung.
Tickets können auch online oder per Handy-App gekauft werden.
Für Personen, die häufig unterwegs sind, gibt es verschiedene Abonnemente:
- für bestimmte Strecken,
- für bestimmte Gebiete,
- oder für das ganze Schweizer Verkehrsnetz (Generalabonnement, GA).
Kinder bis 6 Jahre fahren gratis.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre reisen mit einer Junior- oder Enkelkarte zusammen mit Eltern oder Grosseltern fast kostenlos.
Weitere Informationen zu Tickets und Abonnementen sind bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) oder bei den Busunternehmen erhältlich.
Links:
Innerhalb des Kantons Zug bietet der Zugerland Verkehrsbetrieb (ZVB) spezielle Tarife für Tickets, Abonnemente und Tageskarten.
Das Gebiet ist in mehrere Zonen eingeteilt. Tickets und Abonnemente sind im Zug oder im Bus innerhalb der gekauften Zonen gültig.
Wer über dieses Gebiet hinausfährt, benötigt ein separates Ticket.
Links:
An den Wochenenden verkehren im Kanton Zug auch spät in der Nacht Busse und Züge.
Links:
Fahrrad und zu Fuss
Der Kanton Zug verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Fahrradwegen. Für Fussgängerinnen und Fussgänger gibt es zahlreiche Wege und Wanderpfade.
Für den Fuss- und Veloverkehr stehen im Kanton Zug verschiedene Wege und Spuren zur Verfügung. Kurze Distanzen werden oft mit dem Fahrrad oder zu Fuss zurückgelegt.
Fussgängerinnen und Fussgänger haben bei Fussgängerstreifen Vortritt vor allen Fahrzeugen, ausser, wenn eine Ampel den Verkehr regelt.
Im Kanton Zug gibt es Spazier- und Wanderwege, die in der Freizeit genutzt werden können. Wanderwege sind mit gelben Wegweisern gekennzeichnet.
Links:
Schweiz Mobil / Fahrradrouten in der Schweiz
Zug Tourismus / Fahrradrouten im Kanton Zug
Für das Fahrradfahren in der Schweiz ist kein Ausweis und keine Prüfung nötig. Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrende. Wenn spezielle Fahrradwege oder Fahrradspuren vorhanden sind, müssen diese benutzt werden.
Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein. Es braucht:
- zwei funktionierende Bremsen
- eine Klingel
- Reflektoren vorne und hinten und an den Pedalen
- Lichter vorne und hinten
Es besteht keine Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird aber empfohlen.
Fahrradfahrende sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, da sie für verursachte Schäden haften.
Links:
Pro Velo / Informationen zur obligatorischen Fahrradausrüstung
Wer Fahrradfahren lernen möchte, kann einen Kurs besuchen. Im Kanton Zug bietet der Verein Pro Velo Kurse an.
Pro Velo bietet in Luzern und Aarau spezielle Kurse für Migrantinnen, die nie gelernt haben Fahrrad zu fahren oder schon seit langem nicht mehr Fahrrad gefahren sind.
Günstige, gebrauchte Fahrräder sind an Velobörsen erhältlich.
Links:
Pro Velo / Kontakt der Vereine in den Regionen
Wer im Zug oder Bus ein Fahrrad mitnehmen möchte, braucht ein separates Ticket. Die Mitnahme ist nicht überall und nicht zu jeder Zeit möglich. Teilweise ist eine Reservation im Zug erforderlich.
Links:
SBB / Informationen zum Transport von Fahrrädern in Zug oder Bus
Auto und Motorrad
In der Schweiz gibt es ein gut ausgebautes Strassennetz. Die Benutzung der meisten Strassen ist gebührenfrei. Die Verkehrsregeln haben eine hohe Bedeutung. Werden diese nicht eingehalten, sind die Bussen hoch.
Links:
Die Verkehrsregeln haben für Autofahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die Bussen sind im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch. Bei schweren Verstössen gegen die Regeln kann der Führerausweis entzogen werden.
Einige wichtige Regeln:
- Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h
- Höchstgeschwindigkeit ausserorts: 80 km/h
- Höchstgeschwindigkeit Autobahn: 120 km/h
- Innerorts gibt es auch Zonen, in denen Tempo 20 km/h oder 30 km/h gilt. Diese Zonen helfen, Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Sie sind mit Schildern und Markierungen auf der Strasse gekennzeichnet
- Auf der Autobahn ist rechts überholen verboten
- Das Licht muss auch am Tag eingeschaltet sein
- Alle Personen in einem Auto müssen sich anschnallen
- Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen (bis 12 Jahre oder einer Grösse von 150 cm)
- Während der Fahrt ist Telefonieren nur mit Freisprechanlage erlaubt
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar (Promillegrenze 0.5)
- Fussgängerinnen und Fussgänger haben auf dem Fussgängerstreifen immer Vortritt (ausser wenn das Überqueren mit einer Ampel geregelt ist)
Links:
Die Strassen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden finanziert. Die Benutzung der Strassen ist gebührenfrei.
Eine Ausnahme bilden die Autobahnen: Wer die Autobahnen benutzen will, benötigt jedes Jahr eine Autobahnvignette. Es gibt zwei Varianten:
- Klebe-Vignette – Sie wird an die Windschutzscheibe geklebt und ist an Tankstellen, bei der Post oder bei den Strassenverkehrsämtern erhältlich.
- E-Vignette – Sie kann online gekauft werden.
Beide Varianten sind gleichwertig, kosten 40 Franken und gelten während 14 Monaten – vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Links:
Bundesverwaltung / Mehr Informationen
Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit / E-Vignette kaufen
In der Schweiz dürfen nur Motorfahrzeuge benutzt werden, die versichert sind. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird von privaten Versicherungen angeboten. Sie bezahlt Schäden an Personen und Sachen, die mit dem Fahrzeug verursacht werden.
Für Schäden am eigenen Auto gibt es zusätzlich verschiedene freiwillige Kaskoversicherungen.
Achtung: Wenn sich jemand grob fahrlässig verhält, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht (zum Beispiel beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss).
Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist nicht in der Privat-Haftpflichtversicherung enthalten.
Wer ein Motorfahrzeug dauerhaft in die Schweiz importieren will, muss mehrere Schritte beachten:
- Das Fahrzeug muss beim Zollamt angemeldet und verzollt werden.
- Das Fahrzeug wird technisch überprüft.
- Eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
- Ein Schweizer Fahrzeugausweis wird benötigt.
- Das Fahrzeug muss mit einem Schweizer Nummernschild zugelassen werden.
Genauere Informationen erteilt das Strassenverkehrsamt.
Links:
Führerausweis
Um in der Schweiz Auto oder Motorrad fahren zu dürfen, braucht man einen gültigen Führerausweis. Ausländische Führerausweise müssen nach dem Zuzug in die Schweiz umgewandelt werden.
Links:
Wer in die Schweiz zieht und bereits einen Führerausweis besitzt, muss diesen innerhalb von 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Dafür ist ein Gesuch beim kantonalen Strassenverkehrsamt einzureichen.
Je nach Land, aus dem der Führerausweis stammt, gelten unterschiedliche Bestimmungen für den Umtausch. In einigen Fällen ist eine Kontrollfahrt oder eine Theorieprüfung nötig.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug erteilt dazu genauere Auskünfte.
Links:
Strassenverkehrsamt Kanton Zug / Kontakt und Informationen
Strassenverkehrsämter Schweiz / Informationen zum Führerausweis
Um in der Schweiz einen Führerausweis zu erwerben, ist eine Prüfung erforderlich. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zur Prüfung zugelassen sind Personen ab 17 Jahren.
Die theoretische Prüfung für die Führerschein-Kategorien B, A und A1 kann im Kanton Zug in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch abgelegt werden.
Für das Fahren von Lastwagen, Bussen oder Taxis sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.
Über die Voraussetzungen und den genauen Ablauf informiert das Strassenverkehrsamt.
Links:
Kontakt
«Neu in Zug» ist ein Service des Kantonalen Sozialamts. Haben Sie Fragen, Hinweise oder fehlt eine Information? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen an integration@zg.ch.
