Informationen für Zuger Unternehmen
Die Betroffenen haben mit dem Schutzstatus S die Möglichkeit, ohne Wartefrist eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit (auch eine selbstständige) auszuüben. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit richten sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).