Schiffsprüfung
Damit Ihr Schiff jederzeit betriebssicher und umweltfreundlich auf dem Wasser verkehrt,
prüfen wir dieses entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Unsere Schifffahrtsexperten sind während der Saison vom
1. April bis 31. Oktober an und auf den Seen für Sie da.
Schiffsprüfung
Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen.
Die Fristen für die Nachprüfung betragen:
- Schiffe mit Motor alle 3 Jahre
- Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre
- Mietschiffe alle 2 Jahre
Meldepflichtige Änderungen
Erforderliche Papiere für bereits im Kanton Zug angemeldete Schiffe:
- Bisheriger Schiffsausweis (Original)
- Aktueller Standplatznachweis (Mietvertrag, Standplatzbescheinigung)
- Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes inkl. Standplatznachweis
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15 m² Segelfläche, Mietschiffen
- Aktueller Handelsregisterauszug bei Firmen
- Bisheriger Schiffsausweis (Original)
- Abtretungserklärung für Schiffskennzeichen
- Schiffsausweis (Original)
- Abgastypen-Zertifikat (VSIM) für neue Schiffsmotoren inkl. Verzollung Rückseite
- Konformitätsnachweis des Motorenherstellers
- Wartungsdokument von zertifizierter Werft
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (z.B. Kopie von CH-Schiffsausweis)
- Geräuschmessprotokoll für Motoren über 40 kW
- Herstellergarantie über die max. Motorisierung des Schiffes (ausser Schiffe mit CH-Typenschein)
- Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur technischen Prüfung.
- Schiffsausweis (Original)
- Aktueller Versicherungsnachweis
Technische Auskunft
Anfragen nehmen wir jederzeit über unser Kontaktformular entgegen.
Unsere Schifffahrtsexperten beantworten Ihre Fragen oder nehmen Kontakt mit Ihnen auf.
Gebühren
Für die Erhebung der Schiffssteuern und Gebühren sind das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BGS 753.1), die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BGS 753.12) und die Verordnung über die Gebühren im Schiffsverkehr massgebend. In dieser Verordnung finden Sie eine detaillierte Auflistung aller Gebühren.
Rechtliche Grundlagen & Verzeichnisse
Rechtliche Grundlagen & Verzeichnisse
Binnenschifffahrtsgesetz (BSG)
Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)
Abgasverordnung Schiffsmotoren (VASm)
Abgasverordnung Ausführungsbestimmungen (AB-VASm)
Schiffbauverordnung (SBV)
Ausführungsbestimmungen (AB-SBV)
Abgasnachuntersuchungen: Autorisierte Betriebe
Elektrische Installationen Autorisierte Betriebe
Flüssiggasanlage Sachverständige
Richtlinie Flüssiggas EKAS RL 6517
BAV - Freizeitschifffahrt
Schalter:
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13.00 bis 16.30 Uhr
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