Fahrzeuge & Kontrollschilder
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem Zustand und mit Kontrollschildern verwendet werden.
Wir prüfen dies für Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung.
Fahrzeugprüfung
Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und den Vorschriften entsprechen, darum werden Fahrzeuge regelmässig durch uns kontrolliert.
Ziel ist es, das Verkehrsteilnehmende sicher unterwegs sind und auch die Umwelt und die Strassen nicht unnötig belastet werden.
Fahrzeuganmeldung
Ihr Fahrzeug kann im Kanton Zug angemeldet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben einen Fahrzeugausweis im Original oder
- Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug und haben einen Prüfungsbericht 13.20A im Original erhalten;
- Sie haben für das Fahrzeug einen Versicherungsnachweis bestellt bei Ihrem Haftpflichtversicherer (ausser bei Anhängern);
- Sie haben den Wohnsitz bzw. die Firma hat das Domizil im Kanton Zug und
- der Standort des Fahrzeuges befindet sich im Kanton Zug.
Versicherungsnachweis bestellen
Den Versicherungsnachweis können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung bestellen. Anschliessend wird dieser dem Strassenverkehrsamt elektronisch übermittelt.
Anhänger benötigen keine Versicherung.
Halterwechsel verboten / Code 178
Nicht angemeldete Personen oder Firmen, die bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) registriert sind verwenden folgende Formulare:
Eintrag «Halterwechsel verboten» Gesuch
Löschung «Halterwechsel verboten» Gesuch
Anmeldung von Fahrzeugen für Firmen mit c/o-Adressen
Firmen, welche das Rechtsdomizil bei einer anderen juristischen bzw. natürlichen Person haben, können mit einer schriftlichen Bestätigung des Standortes eine Fahrzeug-Anmeldung beantragen.
Weiterführende Informationen:
Immatrikulation von Firmenfahrzeugen mit c/o Adressen
Unterlagen einreichen
Sie können alle Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt schicken oder während den Öffnungszeiten am Schalter vorbeikommen.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Ihr bisheriges Fahrzeug wird ausser Verkehr genommen und das neue angemeldet.
Vorläufige Verkehrsberechtigung: Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie das neue Fahrzeug mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt geschickt werden für die Umschreibung.
Die vorläufige Verkehrsberechtigung und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: Vorläufige Verkehrsberechtigung
Nötige Unterlagen:
-
Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
-
Versicherungsnachweis
Sie können zum bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit den gleichen Kontrollschildnummern anmelden.
Nötige Unterlagen:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsnachweis
Sie möchten Ihr Fahrzeug auf Ihre bisherigen Kontrollschilder anmelden. Diese Kontrollschilder sind beim Strassenverkehrsamt deponiert.
Nötige Unterlagen:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsnachweis
Für Ihr Fahrzeug benötigen Sie neue Kontrollschilder.
Nötige Unterlagen:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsausweis
Sie übernehmen die Kontrollschilder eines anderen Halters und melden Ihr bestehendes oder Ihr neues Fahrzeug an.
Nötige Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular für die Kontrollschilderabtretung
- Ausweiskopien der unterzeichnenden Personen (für Schweizer ID oder Pass-Kopie; für Ausländer Aufenthaltsbewilligung)
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Versicherungsnachweis
Kontrollschilder
Allgemeines
- Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum der Behörde.
- Die Abgabe und Deponierung von Kontrollschildern unterliegt der Tagesbesteuerung der Fahrzeuge.
Informieren Sie sich über die Verkehrssteuern.
Adress- / Namensänderung
Für Privatpersonen:
Adressänderung innerhalb des Kantons Zug:
Nachdem Sie Ihre neue Adresse der Einwohnergemeinde gemeldet haben, können Sie den original Fahrzeugausweis an das Strassenverkehrsamt schicken oder während der Öffnungszeiten am Schalter des Strassenverkehrsamtes vorbeikommen.
Die Adresse im Fahrzeugausweis wird kostenlos geändert.
Nötige Unterlagen:
- Original Fahrzeugausweis
Adressänderung bei Zuzug aus einem anderen Kanton:
Sie sind von einem anderen Kanton in den Kanton Zug umgezogen und der Standort Ihres Fahrzeuges befindet sich jetzt im Kanton Zug. Nachdem Sie sich bei der Einwohnergemeinde angemeldet haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben auf Zuger Kontrollschilder. Sie können während der Öffnungszeiten beim Strassenverkehrsamt vorbeikommen und die Umschreibung direkt am Schalter erledigen.
Nötige Unterlagen:
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuer Adresse
- Ausserkantonale Kontrollschilder
Wegzug in einen anderen Kanton
Melden Sie Ihre neue Adresse innert 14 Tagen bei der Einwohnergemeinde oder dem Amt für Migration des neuen Wohnsitzkantons. Erkundigen Sie sich vorgängig beim zuständigen Strassenverkehrsamt über das Vorgehen. Die Zuger Kontrollschilder können Sie direkt bei der Ummeldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt abgeben.
Wegzug ins Ausland
Nach Ihrer Abmeldung bei der Einwohnergemeinde müssen Sie innert 14 Tagen die Zuger Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Zug abgeben. Sollte es nicht möglich sein die Kontrollschildnummern innert dieser Frist abzugeben, so müssen Sie das Strassenverkehrsamt rechtzeitig informieren über eine eventuelle Fristverlängerung.
Namensänderung:
Nach der Änderung Ihres Namens im Pass oder in der Identitätskarte-, bzw. auf der Aufenthaltsbewilligung kann auch der Name im Fahrzeugausweis angepasst werden.
Nötige Unterlagen
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuem Namen
Für Firmen:
Adress- bzw. Domiziländerung innerhalb des Kantons Zug:
Sobald die Adress- bzw. Domiziländerung im Handelsregisterauszug Ihrer Firma geändert ist, können Sie den original Fahrzeugausweis an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug schicken oder während der Öffnungszeiten am Schalter vorbeikommen. Die Adresse wird kostenlos geändert im Fahrzeugausweis.
Adress- bzw. Domiziländerung aufgrund Zuzugs aus einem anderen Kanton:
Ihre Firma hat das Domizil in den Kanton Zug verlegt und der Standort Ihrer Firmenfahrzeuge befinden sich jetzt im Kanton Zug. Nachdem die Domiziladresse im Handelsregisterauszug geändert ist, müssen auch die Firmenfahrzeuge umgeschrieben werden auf Zuger Kontrollschilder. Sie können während der Öffnungszeiten beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug an der Hinterbergstrasse 41 in Steinhausen vorbeikommen und die Umschreibung direkt am Schalter erledigen.
Nötige Unterlagen:
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuer Adresse
- Ausserkantonale Kontrollschilder
Wegzug in einen anderen Kanton
Nachdem das Domizil der Firma im Handelsregisterauszug geändert ist, können Sie sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt über das Vorgehen der Umschreibung der Firmenfahrzeuges erkundigen. Die Zuger Kontrollschilder können bei der Umschreibung direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt des neuen Kantons abgegeben werden.
Namensänderung:
Nachdem der Firmenname im Handelsregisterauszug geändert ist, müssen auch die Fahrzeugausweise innert 14 Tagen angepasst werden.
Nötige Unterlagen
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis mit neuem Firmennamen
Verlust / Diebstahl Fahrzeugausweis
Bei Verlust oder Diebstahl beantragen Sie ein Duplikat.
In wenigen Schritten zum Versicherungswechsel
-
Versicherungsnachweis bestellen
Bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer neuen Versicherung.
Die Versicherung übermittelt uns diesen elektronisch.
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Eintrag Fahrzeugausweis
Senden Sie uns Ihren Fahrzeugausweis per Post zu oder kommen Sie bei uns vorbei, um die neue Versicherung im Fahrzeugausweis einzutragen.
Diese Dienstleistung kostet Fr. 35.00 und wird Ihnen in Rechnung gestellt. -
Wechseln Sie Ihre Versicherung auf das neue Jahr?
Bitte reichen Sie uns Ihren Fahrzeugausweis zwischen Mitte Dezember 2023 und anfangs Januar 2024 zur Anpassung ein. Vielen Dank!
E-Bike / Motorfahrrad
Es gibt schnelle und langsame E-Bikes. Diese werden unterschiedlich angemeldet.
Motorfahrräder sowie schnelle E-Bikes mit einer elektrischen Tretunterstützung über 25 km/h und einer Leistung bis max. 1 kW, werden mit einem gelben Motorfahrradschild eingelöst.
Langsame E-Bikes bis 25 km/h und einer Leistung bis max. 500 W werden nicht eingelöst.
Auf dem Merkblatt und auf dem Gesuch finden Sie weitere Informationen zur Versicherung, Vignette und den Gebühren.
Ersatzfahrzeug
Wenn Ihr Fahrzeug wegen eines Schadens nicht gebrauchsfähig ist, dürfen Sie für maximal 30 Tage ein Ersatzfahrzeug Ihrer Garage verwenden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Beachten Sie, dass die Kontrollschilder erst am Ersatzfahrzeug angebracht werden, wenn Sie den Ersatzfahrzeugausweis haben. Sonst machen Sie sich strafbar und Sie sind nicht versichert.
Nötige Unterlagen:
- Formular Ersatzfahrzeugbewilligung
- Original Fahrzeugausweis des Fahrzeuges in Reparatur
- Original Fahrzeugausweis des Ersatzfahrzeuges
- Ev. Betriebssicherheitsbestätigung eines anerkannten Garagebetriebes
Import
Importierte Fahrzeuge können nach der Verzollung bei der Technischen Auskunft des Strassenverkehrsamtes Zug zur Fahrzeugprüfung angemeldet werden.
Bitte beachten Sie den ab 01.01.2024 gültigen Prozess beim ASTRA:
https://www.astra.admin.ch/fahrzeugimport
Die Anmeldung ist vormittags von Montag bis Freitag möglich ab 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr.
Export
Export-Kontrollschilder sind befristet gültig bis Ende eines Monates.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Liegt die letzte Fahrzeugprüfung ausserhalb des Prüfungsintervalls, muss die Betriebssicherheit des Fahrzeuges betstätigt werden.
Export-Kotrollschilder werden nur vormittags ab 07.30 bis 11:45 Uhr von Montag bis Freitag abgegeben.
Nötige Unterlagen:
- Gesuch für eine befristete Zulassung zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland (Export)
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
- Gültiger Reisepass, gültige Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung
- Gültiger Führerausweis
- Evtl. Betriebssicherheitsbestätigung (nur für Fahrzeuge ausserhalb des Prüfungsintervalls und bestätigt von anerkannter Zuger Garage)
Weiterführende Information
Gebühren
Export |
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Fahrzeugausweis |
Fr. 40.00 |
Kontrollschilder | Fr. 40.00 |
Kontrollmarke | Fr. 5.00 |
Versicherung bis 15. Tag des Monats Versicherung ab 16. Tag des Monats |
Fr. 110.00 Fr. 80.00 |
Verkehrssteuern (Anzahl Tage) |
Die Gebühren sind bar, mit Debit-/Kreditkarten (ausser American Express) oder mit Maestro-/Postcard und TWINT zu bezahlen.
Veteranenfahrzeuge
Veteranenfahrzeuge werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. Deren Halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand.
Aus diesem Grunde recht fertigen sich – unter Wahrung der Verkehrs - und Betriebssicherheit – gewisse Ausnahmeregelungen, die der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technischem Kulturgut Rechnung tragen.
Verkehrssteuer / Gebühren
Den Link zur Verkehrssteuer-Berechnung finden Sie hier.
Steuererlass aufgrund Invalidität
Fahrzeuglenkende, die wegen ihres Gebrechens auf ein Fahrzeug angewiesen sind, wird auf Gesuch hin für Fahrzeuge bis 3000 ccm Hubraum die Steuer erlassen. Bitte nehmen Sie mit uns für ein Beratungsgespräch Kontakt auf: +41 41 594 44 40 oder buchhaltung.stva@zg.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die wichtigsten Gebühren für die Zulassung von Motorfahrzeugen sind: | |
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Fahrzeugausweis: - Motorfahrrad - alle anderen Arten - Änderungen - Versicherungswechsel - Eintrag- inkl. Löschung «Halterwechsel verboten» |
Fr. 35.00 Fr. 40.00 Fr. 25.00 Fr. 35.00 Fr. 10.00 |
Kontrollschilder: - Motorfahrrad - Einzelkontrollschild - Paar |
Fr. 10.00 Fr. 20.00 Fr. 40.00 |
Pauschalgebühr: - Wechselschilder (Einzel oder Paar) |
Fr. 80.00 |
Die vollständige Auflistung der Gebühren finden Sie in der Verordnung. |
Schalter:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.