Fahrzeuge & Kontrollschilder

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem Zustand und mit Kontrollschildern verwendet werden.
Wir prüfen dies für Sie anlässlich der Fahrzeugprüfung.

Fahrzeugkontrollschild

Fahrzeuganmeldung

Ihr Fahrzeug kann im Kanton Zug angemeldet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 

  • Sie haben einen Fahrzeugausweis im Original oder
  • Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug und haben einen Prüfungsbericht 13.20A im Original erhalten;
  • Sie haben für das Fahrzeug einen Versicherungsnachweis bestellt bei Ihrem Haftpflichtversicherer (ausser bei Anhängern);
  • Sie haben den Wohnsitz bzw. die Firma hat das Domizil im Kanton Zug und
  • der Standort des Fahrzeuges befindet sich im Kanton Zug.
     

Versicherungsnachweis bestellen

Den Versicherungsnachweis können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung bestellen. Anschliessend wird dieser dem Strassenverkehrsamt elektronisch übermittelt.
Anhänger benötigen keine Versicherung.
 

Halterwechsel verboten / Code 178

Nicht angemeldete Personen oder Firmen, die bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) registriert sind verwenden folgende Formulare:

Eintrag «Halterwechsel verboten» Gesuch

Löschung «Halterwechsel verboten» Gesuch

 

Anmeldung von Fahrzeugen für Firmen mit c/o-Adressen

Firmen, welche das Rechtsdomizil bei einer anderen juristischen bzw. natürlichen Person haben, können mit einer schriftlichen Bestätigung des Standortes eine Fahrzeug-Anmeldung beantragen.

Weiterführende Informationen:

Immatrikulation von Firmenfahrzeugen mit c/o Adressen

 

Unterlagen einreichen

Sie können alle Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt schicken oder während den Öffnungszeiten am Schalter vorbeikommen.

 

 

Es gibt folgende Möglichkeiten:

Ihr bisheriges Fahrzeug wird ausser Verkehr genommen und das neue angemeldet.

 

Vorläufige Verkehrsberechtigung: Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie das neue Fahrzeug mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen per Post an das Strassenverkehrsamt geschickt werden für die Umschreibung.

Die vorläufige Verkehrsberechtigung und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier: Vorläufige Verkehrsberechtigung

 

Nötige Unterlagen:

  • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original

  • Versicherungsnachweis

Sie können zum bestehenden Fahrzeug ein weiteres Fahrzeug mit den gleichen Kontrollschildnummern anmelden.

Nötige Unterlagen:

  • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
  • Versicherungsnachweis

Sie möchten Ihr Fahrzeug auf Ihre bisherigen Kontrollschilder anmelden. Diese Kontrollschilder sind beim Strassenverkehrsamt deponiert.

Nötige Unterlagen:

  • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
  • Versicherungsnachweis

Für Ihr Fahrzeug benötigen Sie neue Kontrollschilder.

Nötige Unterlagen:

  • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
  • Versicherungsausweis

Sie übernehmen die Kontrollschilder eines anderen Halters und melden Ihr bestehendes oder Ihr neues Fahrzeug an.

 

Nötige Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular für die Kontrollschilderabtretung
  • Ausweiskopien der unterzeichnenden Personen (für Schweizer ID oder Pass-Kopie; für Ausländer Aufenthaltsbewilligung)
  • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
  • Versicherungsnachweis

Kontrollschild-Abtretung

In wenigen Schritten zum Versicherungswechsel

  • Versicherungsnachweis bestellen

    Bitte bestellen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer neuen Versicherung.

    Die Versicherung übermittelt uns diesen elektronisch.

  • Eintrag Fahrzeugausweis

    Senden Sie uns Ihren Fahrzeugausweis per Post zu oder kommen Sie bei uns vorbei, um die neue Versicherung im Fahrzeugausweis einzutragen.

    Diese Dienstleistung kostet Fr. 35.00 und wird Ihnen in Rechnung gestellt.

  • Wechseln Sie Ihre Versicherung auf das neue Jahr?

    Bitte reichen Sie uns Ihren Fahrzeugausweis zwischen Mitte Dezember 2023 und anfangs Januar 2024 zur Anpassung ein. Vielen Dank!

Export

Export-Kontrollschilder sind befristet gültig bis Ende eines Monates.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Liegt die letzte Fahrzeugprüfung ausserhalb des Prüfungsintervalls, muss die Betriebssicherheit des Fahrzeuges betstätigt werden.

Export-Kotrollschilder werden nur vormittags ab 07.30 bis 11:45 Uhr  von Montag bis Freitag abgegeben.

 

Nötige Unterlagen:

  • Gesuch für eine befristete Zulassung zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland (Export)
  • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20A im Original
  • Gültiger Reisepass, gültige Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung
  • Gültiger Führerausweis
  • Evtl. Betriebssicherheitsbestätigung (nur für Fahrzeuge ausserhalb des Prüfungsintervalls und bestätigt von anerkannter Zuger Garage)

Weiterführende Information

Gebühren

Export

 

Fahrzeugausweis

Fr. 40.00

Kontrollschilder Fr. 40.00
Kontrollmarke Fr. 5.00

Versicherung bis 15. Tag des Monats

Versicherung ab 16. Tag des Monats 

Fr. 110.00

Fr.  80.00

Verkehrssteuern (Anzahl Tage)

Online-​Rechner

 

Die Gebühren sind bar, mit Debit-/Kreditkarten (ausser American Express) oder mit Maestro-/Postcard und TWINT zu bezahlen.

Verkehrssteuer / Gebühren

Den Link zur Verkehrssteuer-Berechnung finden Sie hier.

 

Steuererlass aufgrund Invalidität

Fahrzeuglenkende, die wegen ihres Gebrechens auf ein Fahrzeug angewiesen sind, wird auf Gesuch hin für Fahrzeuge bis 3000 ccm Hubraum die Steuer erlassen. Bitte nehmen Sie mit uns für ein Beratungsgespräch Kontakt auf: +41 41 594 44 40 oder buchhaltung.stva@zg.ch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Die wichtigsten Gebühren für die Zulassung von Motorfahrzeugen sind:  

Fahrzeugausweis:

- Motorfahrrad

- alle anderen Arten

- Änderungen

- Versicherungswechsel

- Eintrag- inkl. Löschung «Halterwechsel verboten»

 

Fr. 35.00

Fr. 40.00

Fr. 25.00

Fr. 35.00

Fr. 10.00

Kontrollschilder:

- Motorfahrrad                                                                  

- Einzelkontrollschild                                                         

- Paar                                                                             

 

Fr. 10.00

Fr. 20.00

Fr. 40.00

Pauschalgebühr:

- Wechselschilder (Einzel oder Paar)                                 

Fr. 80.00
Die vollständige Auflistung der Gebühren finden Sie in der Verordnung.  

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Kontaktformular
Anschrift
Strassenverkehrsamt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Öffnungszeiten

Schalter: 
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.45 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

 

Telefon: 
Montag bis Freitag:
07.30 bis 11.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie unsere besonderen Öffnungszeiten.

Telefonnummer
+41 41 594 44 44