Untersuchen, überwachen, sanieren
Bei untersuchungsbedürftigen Standorten muss abgeklärt werden, ob von ihnen schädliche oder lästige Einwirkungen für die Umwelt ausgehen. Werden solche Einwirkungen festgestellt, müssen diese entweder überwacht oder beseitigt (saniert) werden.
Standortuntersuchung
Ist ein belasteter Standort als untersuchungsbedürftig eingestuft, muss eine Voruntersuchung nach Art. 7 AltlV durchgeführt werden. Diese besteht aus einer historischen Untersuchung (HU) und einer technischen Untersuchung (TU).
Die Voruntersuchung ist spätestens nach einer Aufforderung durch das Amt für Umwelt (AFU) oder bei geplanten Bauvorhaben auf den untersuchungsbedürftigen Standorten durchzuführen.
Das AFU beurteilt anschliessend, ob für den belasteten Standort ein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf besteht.
Standortüberwachung
Ein überwachungsbedürftiger, belasteter Standort weist ein hohes Gefährdungspotenzial auf. Mit der Überwachung wird sichergestellt, dass ein allfälliger Sanierungsbedarf rechtzeitig erkannt wird und die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden können, damit keine weiteren schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten.
Ist ein Standort sanierungsbedürftig, müssen dessen Umweltauswirkungen vor, während und nach seiner Sanierung ebenfalls überwacht werden.
Standortsanierung
Ein sanierungsbedürftiger, belasteter Standort (eine «Altlast» im rechtlichen Sinn) verursacht schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt oder es besteht die konkrete Gefahr, dass solche Einwirkungen entstehen. Altlasten müssen deshalb innerhalb einer angemessenen Frist saniert und bis nach Abschluss der Sanierung überwacht werden.
Um die Ziele und die Dringlichkeit einer Sanierung beurteilen zu können, muss eine Detailuntersuchung erarbeitet werden. Sie enthält detaillierte Angaben über die vorhandenen umweltgefährdenden Stoffe und deren Einwirkungen auf die Umwelt sowie eine auf diesen Angaben basierende Gefährdungsabschätzung.
Für die beste Sanierungsvariante wird dann ein Ausführungsprojekt erstellt. Das AFU prüft und bewilligt das Sanierungsprojekt.
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