Artenmanagement Gewässer
Im Kanton Zug hat es 45 km2 See- und 600 km Fliessgewässer-Lebensraum. Hier wurden 31 Fisch-, 1 Rundmaul- und 4 Krebsarten nachgewiesen.
Fischen
Die Zugergewässer werden unterschiedlich befischt. Im Zuger- und Ägerisee werden mit der Netzfischerei durch Berufsfischer gute Erträge erwirtschaftet und auch die Angelfischerei wird in beiden Seen gerne praktiziert.
Die Fischereirechte für die Fliessgewässer liegen bei den meisten Bächen und Flüssen in den Händen der Grundbesitzer oder der Korporationen. Einige wenige werden durch den Kanton verpachtet.
Arten
Die Lebewesen der Unterwasserwelt des Kantons Zug existieren für die meisten Menschen völlig im Verborgenen. Einige besondere Arten möchten wir Ihnen kurz vorgestellen.
Im Kanton Zug kommen folgende Flusskrebse vor:
Edelkrebs, Steinkrebs, Galizierkrebs, Kamberkrebs. Bei den beiden ersten Arten handelt es sich um einheimische Krebse. Sie brauchen sehr saubere und strukturreiche Gewässer. Der Galizier- und der Kamberkrebs sind nicht einheimisch und können dagegen auch in verschmutzten und strukturarmen Gewässern leben, was ihnen ein Vorteil in ihrer Ausbreitung bereitet.
Für Zug hat die Lokalform des Seesaiblings, der Zuger Rötel, eine besondere Bedeutung. 1281 erstmals urkundlich erwähnt, hat diese Fischart bis ins Spätmittelalter auch als Zahlungsmittel gedient. Noch vor 100 Jahren war der Rötel ein Exportartikel für die haute-cuisine von Zürich. Für Kennerinnen und Kenner ist das Rötelmahl noch heute eine unübertreffliche Gaumenfreude.
Felchen sind faszinierende, ja geheimnisvolle Fische. Als wahre Meister der Anpassung sind sie in der Lage, Lebensraum, Nahrung, Laichplatz und Laichzeit der jeweiligen Situation anzupassen. Dank dieser bewundernswerten Agilität kommen sie in allen grösseren Schweizer Seen vor. Aktuell sind rund 24 verschiedene Arten bekannt. Im Zuger- und Ägerisee lebt nur noch eine Felchenart. Die Felchen sind sehr scheu, lieben kaltes Wasser, leben in Schwärmen in den Tiefen der Seen.
Der Zuger- und Ägerisee haben einen guten Bestand an Seeforellen. Seeforellen - ähnlich wie Lachse - steigen im Herbst aus dem See in die Zuflüsse auf, um sich Fortzupflanzen und ihre Eier im kiesigen Grund der Fliessgewässer abzulegen.
Erbrütung und Besatz
Nicht in allen Gewässern vermögen sich die Fischarten natürlich zu vermehren. Im immer noch zu nährstoffreichen Zugersee gibt es nur dank Besatzmassnahmen noch überlebensfähige Bestände von Felchen und Rötel. Für den Ägerisee werden Seeforellen erbrütet; die natürliche Fortpflanzung reicht nicht für die nachhaltige Bestandessicherung. Alle Besatzmassnahmen sind im Kanton Zug bewilligungspflichtig.
Formular Bewilligung Fischbesatz
Fischbrutanlage Walchwil
Die Fischbrutanlage Walchwil erbrütet und züchtet im Auftrag des Fischereikonkordats Zugersee für den Bedarf in den Zuger Gewässern sowie für die Seeanteile der Kantone Schwyz und Luzern.
Es werden Felchen, Rötel, Seeforellen, Bachforellen und Hecht erbrütet und gezüchtet.
Schutz vor aquatischen Neobiota
Was sind aquatische Neobiota?
Aquatische Neobiota sind Tiere und Pflanzen, die ursprünglich in einem Gewässer nicht vorkommen. Diese Arten stammen in der Regel aus anderen Ländern oder Regionen und werden meist unbeabsichtigt durch den Menschen eingeschleppt. Manche dieser gebietsfremden Arten sind invasiv. Das bedeutet, sie vermehren sich schnell und unkontrolliert im neuen Gewässer und können dadurch die heimische Artenvielfalt ernsthaft gefährden.
Folgen der Ausbreitung invasiver Arten
Doch nicht nur die heimischen Tiere und Pflanzen können unter Druck geraten. Gebietsfremde Arten können auch gesundheitliche Risiken für den Menschen mit sich bringen oder hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Die invasive Quaggamuschel, welche ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammt, kann zum Beispiel wichtige Infrastrukturleitungen zur Seewassernutzung verstopfen und dadurch hohe Wartungs- und Reparaturkosten verursachen. Die Fischerei leidet ebenfalls unter dem Quaggamuschelbefall, da Fischerinnen und Fischer mit ihren Bodennetzen sehr viele Muscheln fangen und dadurch einen erheblichen Mehraufwand bei der Reinigung haben. Die Quaggamuschel wirkt sich zudem negativ auf das Nahrungsangebot von Fischen aus, weshalb ihre Bestände und damit auch der Fischfang tendenziell zurückgehen. Durch scharfkantige Muschelschalen an Badestellen kann es vermehrt zu Schnittwunden an Händen und Füssen kommen.
Prävention als Schlüsselmassnahme
Die Ausbreitung von Neobiota in Gewässer geschieht oft unbemerkt. Wenn sie sich einmal in einem Gewässer etabliert haben, ist eine Bekämpfung meist sehr schwierig. Präventive Massnahmen, welche das Einschleppen schädlicher Arten verhindern, sind daher meist nicht nur die kostengünstigste, sondern auch die effizienteste Lösung zum Schutz der Gewässer.
Verbreitung durch den Menschen
Das grösste Risiko für die Verbreitung invasiver Arten geht von Wanderbooten aus. Durch den Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern können sie unbemerkt Muscheln, Larven oder Pflanzenreste transportieren. Aber auch Wassersportgeräte wie Stand-up-Paddles, Kanus oder Kajaks sowie Tauch- und Fischereiausrüstung können zur Verschleppung beitragen, wenn sie nicht gründlich gereinigt und getrocknet werden. Eine Übertragung durch natürliche Faktoren, wie zum Beispiel Vögel, ist zwar ebenfalls möglich, jedoch im Vergleich zur Verbreitung durch den Menschen sehr unwahrscheinlich.
Wichtige Hinweise zum Umgang mit Booten, Wassersport- und Freizeitausrüstung:
Alle Boote und Schiffe, die auf einem Gewässer im Kanton Zug einwassern und dort verkehren, benötigen eine Einwasserungsbewilligung.
Im Falle eines Gewässerwechsels besteht vor der Wiedereinwasserung eine Reinigungs- und Meldepflicht.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Vor jedem Gewässerwechsel:
- Kontrollieren Sie die Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren, insbesondere Jackett-/Beintaschen, Flossen und Tauchkiste. Gefundene Lebewesen lassen Sie am Ursprungsgewässer frei.
- Spülen Sie ihre Ausrüstung nach dem Tauchgang gründlich mit sauberem Wasser ab (besonders wichtig, wenn Sie am gleichen Tag in verschiedenen Gewässern tauchen und trocknen nicht möglich ist).
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung in einem anderen Gewässer möglichst vollständig.
Achtung: Für den Ägerisee gilt eine gesetzliche Reinigungspflicht!
-> "Wasch dein Zeug"
Vor jedem Gewässerwechsel:
- Kontrollieren Sie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauchboote, Paddel und weitere Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Reinigen Sie das Paddel-/Schlauchboot mit sauberem, wenn möglich heissem Wasser. Leeren Sie Restwasser am Ursprungsgewässer aus.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
Achtung: Für den Ägerisee gilt eine gesetzliche Reinigungspflicht!
-> "Wasch dein Zeug"
Vor jedem Gewässerwechsel:
- Kontrollieren Sie Fischereiausrüstung und Kleidung (insbesondere Stiefel und Wathosen) auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
- Reinigen Sie die gesamte Ausrüstung gründlich mit Wasser – wenn möglich mit heissem. Entleeren Sie sämtliches Restwasser aus Behältern am Ursprungsgewässer.
- Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung an einem anderen Gewässer vollständig.
Achtung: Für den Ägerisee gilt eine gesetzliche Reinigungspflicht!
-> "Wasch dein Zeug"
Bewilligungspflicht Schiffe
Der Wechsel eines immatrikulierten Schiffes auf ein Zuger Gewässer ist bewilligungspflichtig.
Wissen/Berichte
Der Kanton Zug engagiert sich weitere potentielle Gewässerlebensräume für spezifische Arten im Kanton ausfindig zu machen, um deren Ausbreitung unterstützen zu können. Zudem werden auch verschiedene bereits bestehende Habitate auf ihre Güte hin untersucht, um mögliche Massnahmen ableiten zu können.
Lebensraumpotenzial für Seeforellen in der Unteren Lorze
Untersuchungsbericht des Ägerisee als Fischhabitat
Kontakt
+41(0) 41 728 35 22