Im Kanton Zug hat es 45 km2 See- und 600 km Fliessgewässer-Lebensraum. Hier wurden 31 Fisch-, 1 Rundmaul- und 4 Krebsarten nachgewiesen.

Arten

Die Lebewesen der Unterwasserwelt des Kantons Zug existieren für die meisten Menschen völlig im Verborgenen. Einige besondere Arten möchten wir Ihnen kurz vorgestellen.

Im Kanton Zug kommen folgende Flusskrebse vor:

Edelkrebs, Steinkrebs, Galizierkrebs, Kamberkrebs. Bei den beiden ersten Arten handelt es sich um einheimische Krebse. Sie brauchen sehr saubere und strukturreiche Gewässer. Der Galizier- und der Kamberkrebs sind nicht einheimisch und können dagegen auch in verschmutzten und strukturarmen Gewässern leben, was ihnen ein Vorteil in ihrer Ausbreitung bereitet.

Für Zug hat die Lokalform des Seesaiblings, der Zuger Rötel, eine besondere Bedeutung. 1281 erstmals urkundlich erwähnt, hat diese Fischart bis ins Spätmittelalter auch als Zahlungsmittel gedient. Noch vor 100 Jahren war der Rötel ein Exportartikel für die haute-​cuisine von Zürich. Für Kennerinnen und Kenner ist das Rötelmahl noch heute eine unübertreffliche Gaumenfreude.

Felchen sind faszinierende, ja geheimnisvolle Fische. Als wahre Meister der Anpassung sind sie in der Lage, Lebensraum, Nahrung, Laichplatz und Laichzeit der jeweiligen Situation anzupassen. Dank dieser bewundernswerten Agilität kommen sie in allen grösseren Schweizer Seen vor. Aktuell sind rund 24 verschiedene Arten bekannt. Im Zuger- und Ägerisee lebt nur noch eine Felchenart. Die Felchen sind sehr scheu, lieben kaltes Wasser, leben in Schwärmen in den Tiefen der Seen. 

Der Zuger- und Ägerisee haben einen guten Bestand an Seeforellen. Seeforellen - ähnlich wie Lachse - steigen im Herbst aus dem See in die Zuflüsse auf, um sich Fortzupflanzen und ihre Eier im kiesigen Grund der Fliessgewässer abzulegen.

Erbrütung und Besatz

Nicht in allen Gewässern vermögen sich die Fischarten natürlich zu vermehren. Im immer noch zu nährstoffreichen Zugersee gibt es nur dank Besatzmassnahmen noch überlebensfähige Bestände von Felchen und Rötel. Für den Ägerisee werden Seeforellen erbrütet; die natürliche Fortpflanzung reicht nicht für die nachhaltige Bestandessicherung. Alle Besatzmassnahmen sind im Kanton Zug bewilligungspflichtig.

Formular Bewilligung Fischbesatz

Aquatische Neobiota

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Gebietsfremde Arten können ökologische sowie wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe anrichten. Sind diese Arten, wie die Quagga-Muschel, erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie nicht mehr entfernt oder eingedämmt werden. SRF Einstein berichtete am 19. Dezember 2024 ausführlich über die Problematik der Quaggamuschel: Invasion der Quaggamuschel – das können wir dagegen tun.

 

Angesichts des hohen Risikos, das von gebietsfremden Arten ausgeht, werden der Zugersee und der Ägerisee durch verschiedene Massnahmen vor aquatischen Neobiota geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Strategie Umgang mit aquatischen, gebietsfremden Organismen im Kanton Zug.

 

Der Zuger Regierungsrat hat ein Verbot für die Einwasserung von Booten ohne Zuger Kontrollschild, sogenannte Wanderboote, erlassen. Dieses Verbot gilt für den Ägerisee und für den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees.

 

Schiffe und Boote, die zuvor auf anderen kantonalen, ausserkantonalen oder ausländischen Gewässern genutzt wurden, müssen vor ihrer (Wieder-)Einwasserung in den Zugersee fachgerecht gereinigt und gemeldet werden. Die Reinigung muss durch einen anerkannten Betrieb erfolgen und stellt eine Voraussetzung für die Erteilung einer Einwasserungsbewilligung dar.
 

Nutzer von anderen Wassersportgeräten wie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelbooten etc., sowie Tauchende und Fischende sind verpflichtet, ihr Material beim Wechsel eines Gewässers fachgerecht zu reinigen.


Wasseruntersuchungen im Sommer 2024 ergaben, dass die Quagga-Muschel inzwischen auch im Zugersee anzutreffen ist. Im Ägerisee konnte diese invasive Art erfreulicherweise nicht nachgewiesen werden. Für den Ägerisee werden deshalb Einwasserungsbewilligungen bei Gewässerwechsel nur direkt durch das Amt für Wald und Wild ausgestellt – dies äusserst zurückhaltend und nach intensiver Prüfung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für Wald und Wild

Wenn Sie im Zugersee einwassern möchten und zuvor auf einem anderen Gewässer waren, benötigen Sie eine Bewilligung. Dafür müssen Sie Ihr Boot auf der Plattform der Organisation Umwelt Zentralschweiz melden. Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Boot durch eine anerkannte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt wurde.

 

Aufgrund der aktuellen Situation werden für den Ägerisee derzeit Einwasserungsbewilligungen nur direkt durch das Amt für Wald und Wild (AFW) ausgestellt – dies äusserst zurückhaltend und nach intensiver Prüfung.
 

Weitere Informationen zum korrekten Umgang mit sonstigem Material, das zuvor in anderen Gewässern genutzt wurde, erhalten Sie hier: "Wasch dein Zeug"

 

Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee tauchen möchten und vorher in einem anderen Gewässer waren:

 

  • Kontrollieren Sie die Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren, insbesondere Jackett-/Beintaschen, Flossen und Tauchkiste. Gefundene Lebewesen lassen Sie am Ursprungsgewässer frei.
  • Spülen Sie ihre Ausrüstung nach dem Tauchgang gründlich mit sauberem Wasser ab (besonders wichtig, wenn Sie am gleichen Tag in verschiedenen Gewässern tauchen und trocknen nicht möglich ist).
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung in einem anderen Gewässer möglichst vollständig.

-> "Wasch dein Zeug

Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee einbooten möchten und vorher auf einem anderen Gewässer waren:

 

  • Kontrollieren Sie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauchboote, Paddel und weitere Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie das Paddel-/Schlauchboot mit sauberem, wenn möglich heissem Wasser. Leeren Sie Restwasser am Ursprungsgewässer aus.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

-> "Wasch dein Zeug

Wenn Sie im Zugersee oder im Ägerisee fischen möchten und vorher an einem anderen Gewässer waren:

 

  • Kontrollieren Sie Fischereiausrüstung und Kleidung (insbesondere Stiefel und Wathosen) auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie die gesamte Ausrüstung gründlich mit Wasser – wenn möglich mit heissem. Entleeren Sie sämtliches Restwasser aus Behältern am Ursprungsgewässer.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung an einem anderen Gewässer vollständig.

-> "Wasch dein Zeug

Wissen/Berichte

Der Kanton Zug engagiert sich weitere potentielle Gewässerlebensräume für spezifische Arten im Kanton ausfindig zu machen, um deren Ausbreitung unterstützen zu können. Zudem werden auch verschiedene bereits bestehende Habitate auf ihre Güte hin untersucht, um mögliche Massnahmen ableiten zu können.

Lebensraumpotenzial für Seeforellen in der Unteren Lorze

Untersuchungsbericht des Ägerisee als Fischhabitat

Kontakt

+41(0) 41 728 35 22