Der Kanton Zug bietet mit dem Ägerisee und dem Zugersee zwei Perlen für die Patentfischerei. Die Fischereirechte der Fliessgewässer sind entweder in Privatbesitz oder werden vom Kanton verpachtet.

Über die Fischereipatente

Ausser für Tageskarten und für Gastkarten müssen die Angelnden einen Sachkunde-​Nachweis aufgrund einer abgelegten Prüfung erworben haben und den Ausweis im Falle einer Kontrolle vorweisen können. 

Das Fischereijahr dauert jeweils vom 1. November bis 31. Oktober und ist massgebend für die Gültigkeit der Jahrespatente.

Fischereipatente für den zugerischen Teil des Zugersees können im Webshop oder am Schalter beim Amt für Wald und Wild an der Ägeristrasse 56 in Zug während der ordentlichen Öffnungszeiten erworben werden.


Bootspatente (gültig vom Boot und vom Ufer aus)
 

  wohnhaft im Kt. Zug ausserkantonal
Jahrespatent

CHF 140.-

CHF 280.-
Jahrespatent + Gastkarte CHF 190.- CHF 330.-
Monatspatent (Kalendermonat)

CHF  50.-

CHF 100.-

zwei Wochenpatent
(14 Tage)

CHF  40.-

CHF  40.-
Tagespatent

CHF  20.-

CHF  20.-
     


Uferpatente

  wohnhaft im Kt. Zug ausserkantonal
Jahrespatent CHF  60.- CHF 120.-
Jahrespatent + Gastkarte CHF 110.- CHF 170.-
Monatspatent (Kalendermonat) CHF  25.- CHF  50.-
     


Jugendpatente (Jahrespatent)
 

  wohnhaft im Kt. Zug ausserkantonal
mit Sachkundenachweis
erhältlich ab 8. bis zum 16. Geburtstag
CHF 40.- CHF 40.-
     

 

 

 

Fischereipatente für den Ägerisee können bei den Ausgabestellen im Ägerital und im Webshop erworben werden.

Jugendliche bis zum 14. Geburtstag benötigen für die Fischerei vom Ufer aus, mit einer Gerätschaft mit dem Zapfen und der einfachen Angel ohne Widerhaken, jedoch ohne Köderfisch, kein Patent. Vom Boot ist die Angelfischerei Jugendlichen bis zum 14. Geburtstag ohne Patent unter Aufsicht einer Pateninhaberin oder eines Patentinhabers gestattet. Dabei dürfen maximal zwei der im Rahmen eines Patents zulässigen Angelgeräte verwendet werden. Die Fänge müssen in die Statistik des Patentinhabenden eingetragen werden.

Erwachsene (ab dem 16. Geburtstag) können für das Fischen mit allen gesetzlich erlaubten Gerätschaften vom Ufer und von Booten aus folgende Patente lösen. *Für die mit Stern bezeichneten Patentarten ist ein Sachkundenachweis (SANA) Pflicht.

 

Boot-/Uferpatente   wohnhaft im Kt. Zug    ausserkantonal

1 Tag

CHF  20.-  CHF  20.-
1 Woche* CHF  40.-  CHF  60.-
2 Wochen* CHF  50.-  CHF  80.-
1 Monat* CHF  60.-  CHF 100.-
12 Monate* CHF 100.-  CHF 180.-

 

Für die Angelfischerei kann auch ein Jugendpatent für CHF 10 bezogen werden (14-16-jährige, Fischen vom Boot aus ohne Aufsicht eines Patentinhabenden).

Schonzeiten / Fangmindestmasse

Ganzjähriges Fangverbot:

Aal, Bachneunauge, Bitterling, Nase, Schneider, Steinbeisser, alle Krebsarten

 

Schonzeiten und Fangmindestmasse:

Fischart Fangmindestmasse Schonzeiten
Hecht 50 cm 01.03. bis 30.04.
Egli 15 cm  -
Felche

Zugersee: 28 cm

Ägerisee: 26 cm

15.11. bis 31.01.

Bachforelle

im See: 40 cm

im Bach: 24 cm

im See: 01.10. bis 25.12.

im Bach 01.10. bis 29.02. 

Seeforelle

im See: 40 cm

im Bach: 24 cm

im See: 01.10. bis 25.12.

im Bach: 01.10. bis 29.02.

Seesaibling (Rötel) 22 cm 15.10. bis 15.01.
Äsche 30 cm 01.02. bis 30.04.

 

Fischereiberichte

Die Fangerträge von Berufsfischern und Angelfischern werden jährlich in einem Bericht zusammengefasst

Fischerei Fangerträge Zugersee

Fischerei Fangerträge Ägerisee