Schutzplananpassungen
Aktuell existieren 125 Schutzpläne mit unterschiedlichen Beschlussdaten, einige noch in der ursprünglichen Version, andere bereits ein- oder mehrmals revidiert.
Das Amt für Raum und Verkehr revidiert aktuell alle Schutzpläne, um diese auf den neusten Stand zu bringen.
Die zentralen Themen der Revision sind:
- Aktualisieren der Zonenabgrenzungen, unter Berücksichtigung der 2017 revidierten Bundesinventare
- Anpassen der Schutzzonen A und B auf heutige Gegebenheiten und Anforderungen
- Ergänzen der Schutzpläne mit Bestimmungen, wie für kantonale Zonen üblich
- Überführen von gemeindlichen in kantonale Schutzgebiete für Objekte, die neu an kantonale Naturschutzgebiete grenzen
- Erreichen eines formal einheitlichen Erscheinungsbilds aller Schutzpläne
Die Gesamtrevision erfolgt in mehreren Schritten. Der Teil 1 im Jahr 2018 hatte alle Objekte auf Grundstücken im Eigentum des Kantons Zug zum Inhalt, der Teil 2 im Jahr 2020 umfasste die Objekte in den Gemeinden Zug und Walchwil, der Teil 3 in im Jahr 2021 diejenigen in den Gemeinden Ober- und Unterägeri und der Teil 4 im Jahr 2022 diejenigen in den Gemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen und Risch. Der Teil 5 wiederum umfasste die Objekte am Zuger- und am Ägerisee.
Abgeschlossen: Öffentliche Auflage des revidierten Schutzplans Tännlimoosweid und neuer Schutzplan Chrüzhügel in den Gemeinden Baar und Neuheim
Gestützt auf § 21 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 1. Juli 1993 (GNL; BGS 432.1) legte die Baudirektion die revidierten Schutzpläne für kantonale Naturschutzgebiete gemäss § 9 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) öffentlich auf. Die öffentliche Auflage für die genannten Gebiete fand während 30 Tagen vom 20. Juni 2024 bis zum 22. Juli 2024 statt. Anschliessend wird der Antrag an den Regierungsrat erarbeitet. Folgende Gebiete waren Bestandteil der Auflage:
- Tännlimoosweid (Baar)
- Chrüzhügel (Baar und Neuheim)
Die Dokumente und Schutzpläne der öffentlichen Auflage können untenstehend aufgerufen werden.
Auftrag Baudirektor für Publikation im Amtsblatt
Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
NSG Tännlimoosweid; Schutzplananpassung